Nicht selten stellt das Unternehmen nach Feststellung des Jahresabschlusses periodenbezogene Erträge oder Aufwendungen fest, die dann als Gewinn oder Verlust vergangener Jahre zu erfassen sind. Änderungen am genehmigten Jahresabschluss sind nicht möglich.
Anleitung
Schritt 1
Wenn der Gewinn der Vorperioden in der aktuellen Periode vor dem Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses offengelegt wurde, können die entsprechenden Anpassungen des Jahresabschlusses im Dezember des letzten Jahres vorgenommen werden. Der im Berichtsjahr aufgedeckte Gewinn der Vorjahre gemäß "Buchhaltungsplan" spiegelt sich in Übereinstimmung mit den Konten der Abrechnungen auf dem Guthaben des Unterkontos "Sonstige Einnahmen" in Bezug auf das Konto Nr. 91 wider. Der Gewinn der vorherigen Jahre, die im aktuellen Berichtszeitraum bekannt wurden, auf der Grundlage der vom Finanzministerium genehmigten Verordnung über die Führung von Buchführungsunterlagen als Teil der sonstigen Einnahmen ausgewiesen werden.
Schritt 2
Die Beträge der sonstigen Einkünfte sind als dauerhafte Differenzen zu betrachten, die die Quelle der Bildung des Steueranspruchs sind. Aufgrund der Fehlerkorrektur werden die Beträge der erfassten sonstigen Erträge bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der laufenden und der folgenden Berichtsperioden für die Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Dauerhafte Steuerguthaben sollten im Jahresabschluss durch eine Verbuchung der Belastung des Kontos "Steuerberechnungen" Nr. 68 und der Gutschrift des Kontos "Gewinn und Verlust" Nr. 99 berücksichtigt werden.
Schritt 3
Kann die Periodenzugehörigkeit des Gewinns der Vorjahre nicht ermittelt werden, ist er in die steuerliche Zusammensetzung der nicht betrieblichen Erträge einzubeziehen.
Schritt 4
Am Ende der Gewinn- und Verlustrechnung sind Daten zu Steuerverbindlichkeiten angegeben, daher müssen Sie auf die Richtigkeit des Ausfüllens des Berichts achten. Die laufende Einkommensteuer wird in Zeile 150 des Berichts ausgewiesen, sie muss dem Gesamtbetrag der Einkommensteuer entsprechen, der für den entsprechenden Berichtszeitraum in der Steuererklärung angegeben ist. Der Einkommensteuerbetrag in Zeile 150 darf den zusätzlichen Steuerbetrag nicht enthalten.
Schritt 5
Um eine Verzerrung des Finanzergebnisses der laufenden Periode, das dem Periodenüberschuss entsprechen sollte, zu vermeiden, sollte die Ertragsteuer der Vorjahre in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer separaten Zeile nach der laufenden Ertragsteuer ausgewiesen werden.