Der Abgang eines Gegenstandes des Anlagevermögens der Organisation erfolgt nach den festgelegten Standards und wird detailliert als Teil der sonstigen Aufwendungen und Erträge in der Rechnungslegung berücksichtigt. Gleichzeitig unterscheiden sich die Buchungen in der Buchhaltung je nachdem, wie die Anlage aus der Buchhaltung ausgebucht wird.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie den Grund für den Ausscheiden einer Sachanlage aus dem Unternehmen. Es kann wegen Unbrauchbarkeit abgeschrieben, unentgeltlich übereignet, als Einlage in das genehmigte Kapital überführt, vermietet, im Rahmen eines Tauschvertrages veräußert usw. Aufgrund dieser Tatsache ist es erforderlich, einen Annahme- und Übertragungsakt im OS-1-Formular oder einen Abschreibungsakt im OS-4-Formular zu erstellen. Nehmen Sie die entsprechenden Änderungen an der Inventarkarte im OS-6-Formular vor.
Schritt 2
Eröffnen Sie Konto 01 "Sachanlagen" Unterkonto 01. "Veräußerung von Anlagevermögen", das diese Vorgänge widerspiegelt. Schreiben Sie die Anschaffungskosten des Objekts ab, indem Sie ein Darlehen auf Konto 01 und eine Belastung auf Konto 01 eröffnen. Die abgeschriebene Abschreibung auf die Belastung des Kontos 02 "Abschreibung des Anlagevermögens" mit Bezug auf die Gutschrift des Kontos 01. V abbilden. Nachträgliche Buchungen hängen vom Abgangsgrund des Vermögenswerts ab.
Schritt 3
Die Abschreibung des Restwertes des Anlagevermögens auf die Belastung des Kontos 91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“und die Gutschrift des Kontos 01. B berücksichtigen, wenn die Veräußerung wegen Unbrauchbarkeit, Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung erfolgt ist. Wird der Gegenstand in das genehmigte Kapital eines anderen Unternehmens überführt, so wird ein Darlehen auf Konto 01. B und eine Belastung auf Konto 58 „Finanzanlagen“für den Restbetrag eröffnet.
Schritt 4
Machen Sie eine Buchführung, um den Erlös aus dem Verkauf der Sachanlage zu zeigen. Eröffnen Sie dazu eine Gutschrift auf Konto 91 und eine Belastung auf Konto 62 "Abrechnungen mit Kunden".
Schritt 5
Berechnen und berücksichtigen Sie die Mehrwertsteuer aus Verkäufen auf dem Konto 68 "Steuerberechnungen" entsprechend dem Konto 91. Wenn eine unentgeltliche Übertragung des Objekts stattgefunden hat, wird die Mehrwertsteuer auf Basis des Marktpreises des Anlagevermögens berechnet. In diesem Fall müssen die mit der Überweisung verbundenen Kosten auf das Guthaben der entsprechenden Konten abgeschrieben werden.