Das Sondersteuersystem "Vereinfachtes Steuersystem" (USN) wird durch Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation eingeführt, das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Der Kern des vereinfachten Steuersystems besteht darin, dass die Steuerpflichtigen eine Steuer zahlen, die einen Teil des allgemeinen Steuersystems ersetzt.
Anleitung
Schritt 1
Wechsel zum vereinfachten Steuersystem, wenn die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten einer Organisation oder eines Einzelunternehmers 100 Personen nicht überschreitet; die Einnahmen aus dem Verkauf für 9 Monate überstiegen 45 Millionen Rubel nicht, und das Unternehmen hat keine Niederlassungen und Vertretungen. Denken Sie auch daran, dass die Einlage in das genehmigte Kapital anderer Unternehmen 25 % nicht überschreiten sollte.
Schritt 2
Sie können nicht zu „vereinfacht“wechseln, wenn Ihre Organisation zu Investment-, Bank-, Versicherungsunternehmen gehört oder im Bereich der Altersversorgung tätig ist.
Schritt 3
Wählen Sie den Besteuerungsgegenstand im vereinfachten Steuersystem aus. Zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage werden zwei Besteuerungsgrundlagen vorgesehen: „Einkünfte“oder „Um die Aufwendungen geminderte Einkünfte“.
Schritt 4
Bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nach dem vereinfachten Steuersystem von 15% ist der Betrag der Einkünfte um den Betrag der Ausgaben zu reduzieren. Denken Sie jedoch daran, dass die Abgabenordnung der Russischen Föderation eine geschlossene Liste der Ausgaben aufstellt, auf deren Kosten die Steuerbemessungsgrundlage verringert werden darf. Eine der problematischen Fragen in diesem Bereich ist das Verfahren der Ertragsrealisierung, wenn Mittel zur Erstattung entstandener Kosten vereinnahmt werden, die weder Erlöse aus dem Verkauf von Gütern (Arbeit, Dienstleistungen) noch nicht betriebliche Erträge sind. Solche Probleme ergeben sich beispielsweise für die Parteien des Schiedsverfahrens in Bezug auf die Entschädigung von Gerichtskosten, für Vermieter in Bezug auf Stromrechnungen usw. (https://www.buh.ru/document-1739). Die Gerichte haben eine ausreichende Praxis entwickelt, um den Steuerzahler zu schützen, jedoch lohnt es sich, der Gestaltung der Berichterstattung mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Schritt 5
Zahlen Sie vierteljährlich Steuern, wenn Sie Einzelunternehmer sind, d.h. bis 25. April, 25. Juli und 25. Oktober des laufenden Jahres. Zahlung der Steuer durch einen einzelnen Unternehmer für ein Jahr - spätestens am 30. April des nächsten Jahres. Zahlen Sie die Steuern bis spätestens 31. März, wenn Ihr Arbeitgeber eine juristische Person ist.