Unternehmensleiter kaufen im Laufe ihrer Arbeit häufig dieses oder jenes Produkt von juristischen Personen. Um die Ausgaben bei der Berechnung der Steuern zu berücksichtigen, ist es notwendig, die Tatsache des Kaufs korrekt zu registrieren.
Anleitung
Schritt 1
Schließen Sie vor der Ausführung einer Transaktion unbedingt einen Kauf- und Verkaufsvertrag (oder Liefervertrag) mit der Gegenpartei ab. Geben Sie im Rechtsdokument unbedingt den Gegenstand der Transaktion (dh was Sie kaufen), die Bedingungen (Warenkosten, Lieferung, Installation, Verladearbeiten usw.) an. Achten Sie darauf, die Verantwortlichkeiten der Parteien und Maßnahmen im Falle eines Verstoßes aufzuschreiben.
Schritt 2
Bei der Durchführung einer Transaktion muss der zweite Vertragspartner Steuer- und Begleitdokumente in zweifacher Ausfertigung erstellen, wovon eines beim Lieferanten verbleibt, das zweite an Sie übergeht. Zu diesen Dokumenten gehören ein Frachtbrief (einheitliches Formular Nr. TORG-12), eine Rechnung, eine Urkunde oder andere nach russischem Recht festgelegte Dokumente.
Schritt 3
Überprüfen Sie bei Erhalt der Ware unbedingt die Qualität und tatsächliche Verfügbarkeit. Vergleichen Sie die Menge mit den Angaben in den Begleitpapieren. Wenn es Unterschiede gibt, erstellen Sie ein Gesetz. Wenn nicht, unterschreiben Sie die Dokumente und bringen Sie das blaue Siegel der Organisation an.
Schritt 4
Überprüfen Sie unbedingt alle Dokumente auf Richtigkeit. Denken Sie daran, dass alle Unterschriften auf den Formularen vorhanden sein müssen, einschließlich des Fahrers, der die Ware geliefert hat. Außerdem muss ein Stempel der Lieferantenorganisation vorhanden sein.
Schritt 5
Für den Fall, dass Unstimmigkeiten nach der Unterzeichnung der Dokumente festgestellt werden, füllen Sie einen Akt mit einer Forderung gegen diese juristische Person aus.
Schritt 6
Nach der Annahme der Ware in der Buchhaltung machen Sie folgende Eingaben: 41/60 - die Kosten der gekauften Ware vom Lieferanten (ohne Mehrwertsteuer) werden ausgewiesen; 19/60 - der Mehrwertsteuerbetrag auf die gekauften Waren wird hervorgehoben; 68/19 - der Mehrwertsteuerbetrag wird zurückerstattet.