Eine Zweigniederlassung, eine Repräsentanz und eine separate Struktureinheit befinden sich außerhalb des Sitzes des Stammunternehmens, sind jedoch keine eigenständigen juristischen Personen, daher ist eine staatliche Registrierung dieser Struktureinheiten nicht erforderlich. Um eine Zweigniederlassung zu registrieren, müssen Sie sie nur mit Steuerunterlagen registrieren.
Anleitung
Schritt 1
Informationen über bestehende und neu eröffnete Filialen müssen in den Gründungsunterlagen der juristischen Person enthalten sein. Für den Fall, dass auf der Gründerversammlung die Eröffnung einer Zweigniederlassung beschlossen wurde, ist dieser Beschluss zu protokollieren und entsprechend zu protokollieren. Nehmen Sie danach die erforderlichen Änderungen an der Charta vor und geben Sie darin den Namen der Niederlassung und die Adresse an, an der sie sich befindet.
Schritt 2
Die Anmeldung einer Zweigniederlassung beim Finanzamt muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Eröffnungsbeschlusses erfolgen. Reichen Sie folgende Unterlagen beim Finanzamt am Standort der Zweigniederlassung ein: Antrag auf steuerliche Registrierung der Zweigniederlassung, Angaben zum Steuerpflichtigen: Name, Anschrift, Vorschriften über die Zweigniederlassung, notariell beglaubigte Kopie des Protokolls mit Eröffnungsbeschluss eine Zweigniederlassung, die Bestellung ihres Leiters und eine Vollmacht für ihn.
Schritt 3
Bereiten Sie außerdem ein Paket von Gründungsdokumenten der Muttergesellschaft, eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung und die Eintragung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen vor, die von einem Notar beglaubigt werden. Fügen Sie Unterlagen über den Standort der Niederlassung, eine Eigentumsbescheinigung des Gebäudes, in dem sie sich befindet, oder einen Mietvertrag (Untermietvertrag) sowie eine Vereinbarung über gemeinsame Aktivitäten (einfache Partnerschaft) bei. Alle Dokumente müssen von einem Notar beglaubigt werden.
Schritt 4
Um eine Zweigniederlassung zu registrieren, fügen Sie auch einen Auftrag über die Ernennung eines Hauptbuchhalters bei, beglaubigen Sie ihn mit der Unterschrift des Direktors der Muttergesellschaft und seinem Siegel. Verfassen Sie von der Mutterorganisation ein Informationsschreiben für die Steuerzahler. Legen Sie alle Unterlagen in einen Ordner und gestalten Sie ein Deckblatt, damit sie im Finanzamt nicht verloren gehen.
Schritt 5
Die Eröffnung einer Zweigniederlassung ist auch dem Finanzamt, bei dem die Muttergesellschaft eingetragen ist, anzuzeigen. Reichen Sie hierüber einen Bescheid und eine beglaubigte Kopie der abgegebenen Erklärung beim Finanzamt am Standort der Zweigniederlassung ein.
Schritt 6
Nachdem die Zweigniederlassung steuerrechtlich registriert ist und ihre TIN erhalten hat, registrieren Sie sie bei außerbudgetären Mitteln als Zahler der einheitlichen Sozialsteuer. Bereiten Sie dazu für jeden Fonds die notwendigen Unterlagen vor: einen Antrag auf Eintragung, Reglement über die Zweigniederlassung, ein Protokoll mit dem Beschluss zur Eröffnung einer Zweigniederlassung und der Ernennung des Leiters, eine Vollmacht dafür. Die Fonds benötigen auch beglaubigte Kopien der Unterlagen der Muttergesellschaft: Gründungsurkunden, Registrierungs- und Steuerbescheinigungen, Meldung an das Finanzamt am Standort der Zweigniederlassung, Bestätigungsdokumente, eine Bestellung für den Hauptbuchhalter und ein Schreiben über die Steuerzahler.
Schritt 7
Dokumente zu außerbudgetären Mitteln werden auf der Grundlage einer Vollmacht an den Leiter der Zweigstelle entgegengenommen. Jede Kasse hat ein eigenes Verfahren zur Annahme: Für die Pensionskasse müssen alle Unterlagen notariell beglaubigt werden, einfache Kopien können bei der obligatorischen Krankenversicherung eingereicht werden und einfache Kopien können bei der Vorlage bei der Sozialversicherung eingereicht werden von Originalen oder notariell beglaubigt.