Das Gesetz gibt Einzelunternehmern, die die einheitliche kalkulatorische Einkommensteuer (UTII) zahlen, die Möglichkeit, die Registrierkasse nicht zu benutzen, auch wenn sie Bargeld annehmen. Sie haben das Recht, auf eine Registrierkasse zu verzichten, sind jedoch verpflichtet, auf erstes Verlangen des Kunden eine Quittung oder einen Kassenbon über den Geldeingang auszustellen.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Ihre Art der unternehmerischen Tätigkeit gemäß den Rechtsvorschriften der Region, in der Sie sie tatsächlich ausüben (die Möglichkeit der Anwendung dieser Steuerregelung und die Steuersätze selbst liegen vollständig in der Zuständigkeit der lokalen Behörden), das Recht auf Antrag gibt UTII, Sie müssen sich bei der Aufsichtsbehörde als Zahler dieser Steuer registrieren … Das Recht dazu haben Sie auch dann, wenn Sie in einer Körperschaft des Bundes als Unternehmer registriert sind und in einer anderen tätig sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Durchführung anderer Aktivitäten, die nicht unter UTII fallen und in Verbindung damit Bargeld annehmen, die Registrierkasse verwenden müssen, Sie müssen nur die erhaltenen Beträge je nach Art der Aktivität, für die Sie bezahlen, nicht eintippen UTII.
Schritt 2
Seien Sie jedoch darauf vorbereitet, dass der Käufer jederzeit von Ihnen ein Dokument über den Geldeingang von ihm verlangen kann. Und Sie haben kein Recht, ihn abzulehnen. Allerdings ist das Gesetz in Bezug auf das Belegdokument recht liberal. Wenn Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nicht in der Liste derjenigen aufgeführt ist, deren Zahlung durch ein strenges Berichtsformular bestätigt werden muss, können Sie jede Standardform von Belegen aus den in Computerbuchhaltungs- und Geschäftsprogrammen vorgelegten Dokumenten verwenden oder Ihre eigene Version entwickeln.
Schritt 3
Die Hauptsache ist, dass das Dokument Informationen wie Name, Nummer, Ausstellungsdatum, Ihren Namen und Ihre TIN, den Namen und die Anzahl der Waren oder Arbeiten, Dienstleistungen, den dafür erhaltenen Betrag und den vollständigen Namen und die Position der Person enthält wer es ausgestellt hat (Ihre oder der Verkäufer). Eine Beglaubigung mit einem Siegel, falls vorhanden, und einer Unterschrift ist nicht überflüssig.
Schritt 4
Ein Sonderfall, wenn Sie schon einmal eine Registrierkasse benutzt haben. Sollten nach dem Wechsel zu UTII keine parallelen Tätigkeiten vorliegen, für die die Kassenbenutzung für Sie verpflichtend ist, sollten Sie Ihre Registrierkasse umgehend aus der Kasse entfernen. Ansonsten kann das Finanzamt Ihre Kassendisziplin jederzeit überprüfen, bei festgestellten Verstößen bußgeldbewehrt. In diesem Fall hilft Ihnen das Argument, dass Sie die Kasse nicht mehr benutzen müssen, nicht weiter (bis zur Abmeldung).