Zur Abrechnung der mautpflichtig übertragenen Materialien und Rohstoffe wird ein außerbilanzielles Konto verwendet. Gleichzeitig hängt die Abbildung aller Transaktionen in der Buchhaltung von der Art der Transaktion und dem Verwendungszweck der vom Kunden gelieferten Rohstoffe ab.
Anleitung
Schritt 1
Führen Sie die Annahme der gelieferten Rohstoffe durch die entsprechende Annahme- und Übergabehandlung durch, die in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Geben Sie den Verwendungszweck der Materialien an. Die Kosten der zur Verarbeitung angenommenen Rohstoffe auf der Belastung des außerbilanziellen Kontos 003 "Zur Verarbeitung akzeptierte Materialien" abbilden.
Schritt 2
Führen Sie die Verarbeitung der Rohstoffe durch und spiegeln Sie die Kosten dieses Vorgangs wider, indem Sie eine Belastung auf Konto 20 "Hauptproduktion" und eine Gutschrift auf dem entsprechenden Konto eröffnen. Beispielsweise kann das Konto 10 „Materialien“, 70 „Lohnbuchhaltung“oder 26 „Allgemeine Spesen“verwendet werden.
Schritt 3
Vollständige Buchhaltungsunterlagen. Nach der Übergabe des fertigen Produkts an den Kunden den Betrag dieser Kosten zu Lasten des Kontos 90.2 „Umsatzkosten“abbuchen. Bestätigen Sie in diesem Fall diesen Vorgang mit einer durchgeführten Arbeit.
Schritt 4
Vereinbaren Sie mit dem Kunden die Arbeitskosten für die Verarbeitung der vom Kunden beigestellten Rohstoffe, einschließlich der Höhe der Mehrwertsteuer. Reflektieren Sie diese Operation auf die Gutschrift von Konto 90.1 "Umsatz" und die Belastung von Konto 62.
Schritt 5
Berechnen Sie die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und das Finanzergebnis. Vermerken Sie die erhaltenen Beträge in den entsprechenden Buchhaltungsunterlagen. Zeigen Sie die resultierende Umsatzsteuerschuld auf dem Guthabenkonto 68.2 „Umsatzsteuerberechnung“und die Belastung des Kontos 90.3 „Mehrwertsteuer“aus.
Schritt 6
Ermitteln Sie das Finanzergebnis, indem Sie ein Darlehen auf Konto 99 „Gewinn“und eine Belastung auf Konto 90.9 „Umsatzsaldo“eröffnen. Danach Einkommensteuer auf Gutschrift des Kontos 68.4 „Ermittlung der Einkommensteuer“entsprechend Konto 99 angeben.
Schritt 7
Spiegeln Sie die Rückzahlung von Forderungen wider, die für die Durchführung von Arbeiten zur Verarbeitung von vom Kunden gelieferten Rohstoffen gebildet wurden. Eröffnen Sie dazu eine Gutschrift auf Konto 62 „Verrechnungen mit Kunden“und eine Belastung auf Konto 51 „Girokonto“. Buchen Sie die Kosten der zur Verarbeitung angenommenen Rohstoffe vom außerbilanziellen Konto 003 ab.