Bei der Kontaktaufnahme mit Behörden sind Organisationen und Einzelpersonen von der staatlichen Pflicht befreit, diesen Personen rechtlich bedeutsame Handlungen zu ermöglichen. Dies ist in Kapitel 25.3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt. In der Buchhaltung sind sie oft verwirrt, welche Ausgaben der staatlichen Pflicht zugerechnet werden sollen und auf welchen Konten sie sich widerspiegeln sollen. Darüber hinaus wird die Gebühr für „rechtlich bedeutsame Handlungen“nicht immer als staatliche Abgabe angesehen.
Es ist notwendig
Eingang der Zahlung der staatlichen Abgabe
Anleitung
Schritt 1
Die Höhe der Steuern und Gebühren wird nach russischem Recht als sonstige Aufwendungen bezeichnet. Ausnahmen bilden lediglich die in Art. 270 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Auf dieser Grundlage kann die staatliche Abgabe für Zwecke der Gewinnsteuer berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Zahlung für Auszüge aus der USRG nicht als staatliche Gebühr gilt.
Schritt 2
Aus der "Anleitung für die Anwendung des Kontenplans", die vom Finanzministerium am 31. Oktober 2000 genehmigt wurde, wird die Zahlung der staatlichen Abgabe gemäß DB-Konto 68 "Berechnung von Steuern und Gebühren" und Kr-Konto 51 " Abrechnungskonten". In der Buchhaltung spiegeln sie sich in den DB-Konten 26 oder 20 (entsprechend Konto 68) wider. Die Einbeziehung der staatlichen Abgabe in die Herstellkosten der Waren spiegelt sich in der Belastung von Konto 90 (Unterkonto 90-2) und der Gutschrift auf Konto 26 wider (20). Als Zeitpunkt der angefallenen Aufwendungen gilt der Tag ihrer Entstehung.
Schritt 3
Abhängig von der Art der Tätigkeit des Unternehmens oder der Bedeutung der Berufung einer Person können sie sich in anderen Konten niederschlagen. Beispielsweise wird die staatliche Pflicht eines Bauunternehmens bei der Erteilung einer Genehmigung im Konto 97 „Abgrenzungsposten“berücksichtigt. Wird die Lizenz erteilt, werden die Ausgaben auf die Ausgabenkonten für die Haupttätigkeit abgeschrieben, wenn nicht - auf das Konto 91 des Unterkontos "Sonstige Ausgaben".
Schritt 4
Die staatliche Pflicht zur Ausstellung von Kfz-Kennzeichen als Bundessteuer wird auf dem Konto 68 „Berechnungen von Steuern und Gebühren“erstellt. Wenn das Auto nach dem festgelegten Verfahren bei der Verkehrspolizei registriert ist, kann das Auto als Anlagevermögen betrachtet werden, und die Kosten für die Ausstellung von Kennzeichen sind unter dem Konto 08 "Investitionen in das Anlagevermögen" zu berücksichtigen.
Schritt 5
In der Buchhaltung spiegelt sich dies in den Einträgen DB 68, Unterkonto "Staatsabgabe" Kr. wider. 51 und DB 08 Cr. 68. Wenn die Registrierung bei der staatlichen Verkehrssicherheitsinspektion nicht durchgeführt wird und das Auto vor Erhalt der Nummernschilder registriert wird, werden die Kosten des Autos ohne Berücksichtigung der Registrierungskosten berechnet. Außerdem werden diese Kosten auf die laufenden Kosten abgeschrieben.