Die Anhörung vor dem Nestlé-Gericht in Düsseldorf endete für den weltgrößten Lebensmittelhersteller erfolglos. Das Gericht lehnte den Antrag von Nestlé ab, Wettbewerbern vorübergehend zu verbieten, Kaffeekapseln mit Nespresso-Kaffeemaschinen kompatibel zu machen.
Nestlé, immer noch ein Monopol auf dem Markt für Kapselkaffee, ging unmittelbar vor Gericht, nachdem mehrere Kaffeeunternehmen begonnen hatten, ihr Produkt in Kapseln herzustellen, die mit den Nespresso-Kaffeemaschinen von Nestlé kompatibel sind. Zu diesen Unternehmen gehören Master Blenders 1753, Betron D. E. und Ethical Coffee. Nestlé betrachtete dies als Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte.
Anzumerken ist, dass die Veröffentlichung dieser Kaffeemaschine im vergangenen Jahr dem Unternehmen 3,5 Millionen Schweizer Franken einbrachte, was etwa 4% des Gesamtumsatzes von Nestlé ausmacht. Und der Umsatz von Nespresso stieg jedes Jahr um 20 %. Angesichts all dessen und der Tatsache, dass die neuen Kapseln deutlich günstiger sind, ist es verständlich, dass einer der größten Lebensmittelhersteller empört ist.
Das Düsseldorfer Gericht lehnte es jedoch ab, der Klage des Unternehmens Nestlé stattzugeben, da es keine Klauseln in den Patenten des Unternehmens fand, die das Recht besagen, Kapseln für Nespresso-Maschinen ausschließlich durch Schweizer Unternehmen herzustellen. Kapseln sind nach Auffassung des Gerichts kein wesentlicher Bestandteil der Kaffeemaschine und haben keinen Anspruch auf gesonderten Schutz. Das Gericht stellte auch fest, dass der Käufer mit dem Kauf dieses Geräts alle Rechte daran erwirbt, sodass er unabhängig entscheiden kann, welche Kapseln verwendet werden sollen.
Nach diesem Entscheid fielen die Aktien von Nestlé in Zürich um 1.1%, stiegen aber bis zum Handelsschluss wieder auf 0.6%. Diese Anhörung ist nach Ansicht namhafter Analysten nur der Anfang des aufflammenden "Kapselnkrieges". Vertreter von Nestlé haben bereits angekündigt, gegen dieses Gerichtsurteil Berufung einzulegen, da sie von ihren Argumenten und der Notwendigkeit des Schutzes des geistigen Eigentums überzeugt sind.