So Zahlen Sie Die Grundsteuer Im Jahr

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So Zahlen Sie Die Grundsteuer Im Jahr
So Zahlen Sie Die Grundsteuer Im Jahr
Anonim

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage von Kap. 31 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Zahler sind natürliche und juristische Personen, die ein Grundstück zur dauerhaften oder lebenslangen Nutzung besitzen. In den letzten Jahren hatten viele Schwierigkeiten mit dem Verfahren zur Berechnung und Zahlung dieser Steuer an den Staatshaushalt.

So zahlen Sie die Grundsteuer
So zahlen Sie die Grundsteuer

Anleitung

Schritt 1

Bestimmen Sie die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage von Art. 391 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Er wird als Katasterwert des Standorts zum 1. Januar des laufenden Steuerjahres ermittelt. Gehört das Grundstück mehreren Personen oder werden für seine Teile unterschiedliche Steuersätze festgelegt, dann berücksichtigen Sie bei der Berechnung das Verhältnis der jeweiligen Anteile.

Schritt 2

Holen Sie sich einen Grundsteuerbescheid. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist übermittelt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen eine Mitteilung, in der die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage, die Höhe der Steuer und Vorauszahlungen sowie die Frist für die Zahlung der Steuer mitgeteilt werden.

Schritt 3

Wenn das Grundstück für eine unternehmerische Tätigkeit genutzt wird, berechnen Sie die Höhe der Grundsteuer und Vorauszahlungen darauf selbst (als Einzelunternehmer). Nach dem Bundesgesetz Nr. 229-FZ vom 27. Juli 2010 ist das Verfahren zur Berechnung der Vorauszahlungen und der Zeitpunkt ihrer Zahlung für Einzelpersonen und Organisationen nicht mehr festgelegt.

Schritt 4

Grundsteuer und Vorauszahlungen auf der Grundlage des erhaltenen Steuerbescheids an den Gemeindehaushalt abführen, entsprechend der Lage des als Steuergegenstand anerkannten Grundstücks. Es ist ein Grundsteuerbetrag zu entrichten, der der Differenz zwischen dem aufgelaufenen Betrag und den im Berichtszeitraum geleisteten Vorauszahlungen entspricht. Gemäß Gesetz Nr. 229-FZ wird die Steuerzahlungsfrist frühestens am 1. November des Jahres festgelegt, das auf den abgelaufenen Steuerzeitraum folgt. Vorauszahlungen juristischer Personen werden in Höhe von 1/4 des in Rechnung gestellten Grundsteuerbetrages spätestens am 30. April, 31. Juli und 31. Oktober eines jeden Berichtsquartals geleistet.

Schritt 5

Reichen Sie Ihre Grundsteuererklärung einmal jährlich bis zum 1. Februar des Jahres ein, das der vorherigen Steuerperiode folgt.

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