Jeder Steuerpflichtige hat gemäß Artikel 220 der Abgabenordnung der Russischen Föderation das Recht auf einen Vermögensabzug in Höhe der für Darlehen oder Hypotheken gezahlten Zinsen. Die Hypothek muss im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation registriert sein.
Anleitung
Schritt 1
Einen Antrag auf Vermögensabzug stellen Sie beim Bezirksfinanzamt am Meldeort. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein: Reisepass, Kopie davon; Einkommenserklärung (3NDFL), eine Bescheinigung des Arbeitsortes über den Lohn (2NDFL), eine Vereinbarung über Hypothekendarlehen für den Wohnungsbau; eine Bescheinigung der Bank über die Höhe der Zinszahlungen für das vergangene Jahr; Kopien aller Zahlungsdokumente; einen Kontoauszug, der die laufenden Zahlungen bestätigt. Ein solches Dokumentenpaket muss jedes Jahr eingereicht werden.
Schritt 2
Reichen Sie das Dokumentenpaket in zweifacher Ausfertigung mit einem Annahmevermerk beim Finanzamt ein, das Datum, Monat und Jahr, Position und Unterschrift der Person enthalten muss, die Ihre Dokumente entgegengenommen hat. Die Prüfung der Frage der Grundsteuerrückerstattung sollte ab dem Antragsdatum nicht länger als 1 Monat dauern. Das Finanzamt teilt Ihnen die Entscheidung per Post mit.
Schritt 3
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Berechnung eines Immobilienabzugs dessen Grenze berücksichtigen sollten. Es sollte den Betrag von 2 Millionen Rubel nicht überschreiten (die Hypothekenzinsen sind in diesem Betrag nicht enthalten). Es können nur die gezahlten Steuern zurückerstattet werden, die mit einem Satz von 13% festgelegt werden. Beim Abzug berücksichtigen sie die Höhe der tatsächlich gezahlten Beiträge an die Bank.
Schritt 4
Geben Sie in Ihrem Antrag auf Steuerrückerstattung an, wie Sie den Vermögensabzug erhalten möchten. Wenn Geld auf ein persönliches Bankkonto überwiesen wird, geben Sie unbedingt Ihre Bankverbindung und Kontonummer an. In diesem Fall wird der Abzugsantrag zum Jahresende gestellt. Auf Ihr Konto werden jeweils 13% des Jahreseinkommens überwiesen. Für den Fall, dass die Einkommensteuer über einen Steuerbevollmächtigten (Arbeitgeber) erstattet wird, holen Sie einen Bescheid des Finanzamtes ein und reichen Sie diesen bei der Buchhaltung Ihres Arbeitsplatzes ein. Dann wird der Agent nicht jeden Monat 13% von Ihrem Lohn abziehen.