Nach russischem Recht kann ein zwischen einer Bank und einer natürlichen Person abgeschlossener Kreditvertrag vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Abhängig von der Grundlage, auf der der Vertrag beendet wird, wird das Verfahren zur Beendigung der Beziehung zwischen der Bank und dem Kunden festgelegt.
Anleitung
Schritt 1
Der häufigste Grund für die Beendigung einer Vereinbarung ist die Vereinbarung der Parteien. In diesem Fall kann der Vertrag ohne wesentliche Einschränkungen für jede Partei gekündigt werden. In einigen Fällen kann jedoch die Beendigung des Vertrages durch Vereinbarung der Parteien bestimmte Folgen für eine oder beide haben, beispielsweise die Verpflichtung zum Ersatz entgangenen Gewinns oder entstandener Verluste.
Schritt 2
Die Kündigung des Darlehensvertrages kann auch auf Initiative einer der Parteien erfolgen. In diesem Fall hat der Darlehensnehmer das Recht, den Darlehensvertrag zu kündigen, wenn die andere Partei (Bank) ihre wesentlichen Bedingungen (Höhe oder Laufzeit des Darlehens, Zinssatz etc.) nicht erfüllt hat.
Schritt 3
Der Darlehensgeber hat das Recht, den Vertrag in folgenden Fällen zu kündigen: - wenn der Darlehensnehmer die Bedingungen des Vertrags über das Verfahren zur Rückzahlung des Darlehens verletzt, d.
- wenn das Darlehen, das eine gezielte Mittelverwendung vorsieht, für andere Zwecke verwendet wurde, die nicht den Bedingungen der Vereinbarung entsprechen. In diesem Fall erhöht die Bank in der Regel den Kreditzins, verhängt Strafen oder verlangt eine vorzeitige Rückzahlung;
- wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen zur Besicherung des Kredits (Bürgschaft, Verpfändung, Bankbürgschaft) nicht nachgekommen ist, d.h. keine Informationen über den Verlust oder die Verschlechterung der Qualität bereitgestellt oder verborgen hat;
- wenn sich die Vermögenslage des Kreditnehmers erheblich verschlechtert hat oder Tatsachen für die Geltendmachung von Vermögensansprüchen gegen den Kreditnehmer vorliegen;
- wenn Informationen über die bevorstehende Insolvenz, Sanierung oder Liquidation des Kreditnehmers vorliegen - eine juristische Person.