Die Grundsteuer ist für alle Wohnungseigentümer obligatorisch. Es muss von allen Bürgern, einschließlich Minderjährigen, bezahlt werden, die Immobilien besitzen.
Es ist notwendig
- - Quittung für die Zahlung der Steuer;
- - Geld.
Anleitung
Schritt 1
Die Wohnungssteuer wird vom Bundessteueramt zum 1. Januar eines jeden Jahres berechnet. Grundlage ist der Gesamtinventarwert der Immobilie, der vom Verkehrswert abweicht. Ab 2014 wird er zusätzlich mit dem Deflatorkoeffizienten multipliziert. Die Steuer von 2013 wird nicht erhoben.
Schritt 2
Die Grenzsteuersätze betragen 0,1% für Immobilien im Wert von nicht mehr als 300 Tausend Rubel; 0,3% - mehr als 300 Tausend Rubel; 0,5% - mehr als 500 Tausend Rubel Sie werden unabhängig in jeder Region installiert. Auf der FTS-Website können Sie sich über die aktuellen Tarife für Ihre Region informieren.
Schritt 3
Die Steuer wird für jeden Grundstückseigentümer berechnet. Zum Beispiel besitzt ein Bürger eine halbe Wohnung mit einem Inventarwert von 1 Million Rubel. Der Steuersatz beträgt 0,5 %. Der zu zahlende Steuerbetrag beträgt 1.000.000 * 0,5 * 0,5% = 2500 Rubel. Der andere Eigentümer ist verpflichtet, den gleichen Betrag zu zahlen.
Schritt 4
Steuerquittungen kommen heute per Post, eine eigenständige Berechnung der Steuerbeträge entfällt. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Quittung erhalten haben, müssen Sie sich an das Finanzamt am Standort der Wohnung in der Immobilie wenden. Diskutiert wird der Übergang der Bürger zur Selbstbedienung, es wird davon ausgegangen, dass sie die Grundsteuer selbstständig berechnen und zahlen müssen. Dies hat jedoch bisher keine gesetzliche Bestätigung erhalten.
Schritt 5
Sie können Steuern in jeder Filiale der Sberbank, über die Terminals der Sberbank sowie über die Internetbank bezahlen. Dies muss vor dem 1. November des nächsten Jahres erfolgen, in dem die Steuer berechnet wird. Daher muss die Steuer für 2013 bis zum 1. November 2014 bezahlt werden.