Das monatliche Betreuungsgeld für ein Kind bis zum Alter von 1,5 Jahren kann von einer Mutter, einem Vater oder einem anderen Verwandten bezogen werden, der das Baby tatsächlich betreut. Der Prozess zur Vorbereitung dieses Handbuchs ist wie folgt.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich spätestens 6 Monate vor Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes an die Buchhaltung der Organisation (für erwerbstätige Bürger). Schreiben Sie einen Leistungsantrag. Fügen Sie dem Antrag gegebenenfalls eine Kopie der Geburts- oder Adoptionsurkunde des Kindes bei - eine Bescheinigung über die Höhe des früher gezahlten Mutterschaftsgeldes, eine Kopie Ihres Reisepasses oder eines anderen Ausweises. Die Zahlungen erfolgen monatlich an dem Tag, an dem die Löhne im Unternehmen ausgegeben werden.
Schritt 2
Beantragen Sie Kinderbetreuungsgeld beim Sozialamt Ihres Wohnortes, wenn Sie arbeitslos sind und kein Arbeitslosengeld beziehen. Schreiben Sie eine Stellungnahme und fügen Sie dieser folgende Dokumente bei:
- eine Kopie Ihres Reisepasses;
- Geburtsurkunde des Kindes;
- eine Bescheinigung des Wohnorts des Kindes über seinen gemeinsamen Aufenthalt mit dem Elternteil;
- Nachweise über das Familieneinkommen der letzten drei Monate;
- ein beglaubigter Auszug aus dem Arbeitsbuch über den letzten Arbeitsplatz;
- eine Bescheinigung über die Höhe des früher gezahlten Mutterschaftsgeldes;
- eine Bescheinigung des Arbeitsamtes über die Nichtzahlung von Arbeitslosengeld (für Mütter, die im Zusammenhang mit der Auflösung eines Unternehmens während der Elternzeit entlassen wurden).
Schritt 3
Legen Sie eine Bescheinigung (für erwerbstätige und nicht erwerbstätige Staatsangehörige) des Arbeitsortes (bzw. der Sozialversicherungsbehörde) des zweiten Elternteils vor, dass dieser den vorgeschriebenen Urlaub nicht in Anspruch nimmt und kein Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Schritt 4
Eröffnen Sie ein Konto (falls es nicht vorhanden ist) in einer der Filialen der Sberbank, auf das eine monatliche Zulage überwiesen wird, die von den Sozialversicherungsbehörden ausgestellt wird.
Schritt 5
Wenden Sie sich an die Buchhaltung der Bildungseinrichtung (für Vollzeitstudierende) und stellen Sie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob die Mutter des Kindes ein Stipendium erhalten hat oder nicht. Ist die Studienzeit beendet und das Baby ist noch nicht eineinhalb Jahre alt, wird der Zuschuss von den Sozialversicherungsträgern gezahlt.