Das Mutterschaftsgeld wird einem Elternteil oder der ihn vertretenden Person in Form eines Mutterschaftsgeldes gewährt. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, das Kind in der vorgeschriebenen Weise beim Standesamt anzumelden und anschließend einen Zuschuss am Arbeitsplatz oder beim Bezirksamt für Sozialschutz der Bevölkerung (RUSZN) zu beantragen.
Anleitung
Schritt 1
Sammeln Sie das Paket mit den Dokumenten, die für den Erhalt eines einmaligen Geburtengeldes erforderlich sind. Berufstätige Bürger der Russischen Föderation reichen einen Antrag, eine Bescheinigung und eine Geburtsurkunde im Formular №24 ein. Gleichzeitig muss der zweite Elternteil, sofern er ebenfalls erwerbstätig ist, eine Bescheinigung der Arbeitsstätte vorlegen, dass er keine Leistungen bezogen hat.
Schritt 2
Beantragen Sie eine einmalige Zahlung am Arbeitsplatz eines Elternteils. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Zahlung erfolgt spätestens 10 Tage nach Einreichung aller Unterlagen. Parallel zu den Unterlagen für einen Pauschalbetrag hat der Elternteil das Recht, einen Antrag auf materielle Unterstützung durch den Arbeitgeber zu stellen. Es ist zu beachten, dass, wenn diese Zahlung 50 Tausend Rubel überschreitet, die Einkommensteuer auf die erhaltenen Beträge erhoben werden muss.
Schritt 3
Machen Sie einen Auszug aus dem Arbeitsbuch, dem Militärausweis, dem Diplom oder einem anderen Dokument, das die Abwesenheit der Arbeit für die Eltern des Kindes bestätigt. Dies muss erfolgen, wenn beide Elternteile arbeitslos sind. Außerdem muss einer von ihnen eine Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers einholen, dass er keinen Kindesunterhalt erhalten hat. Bewerben Sie sich mit diesen Unterlagen und einem Antrag beim RUSZN an Ihrem Wohnort.
Schritt 4
Holen Sie sich vom Dekanat eine Bescheinigung, dass Sie sich in Vollzeitausbildung befinden und noch keine Pauschale erhalten haben. Dies ist erforderlich, wenn beide Elternteile studieren. Sie sollten bei Ihrer Bildungseinrichtung einen Antrag auf Leistungen stellen.
Schritt 5
Wenden Sie sich an das Standesamt am Ort der Registrierung des Kindes, um die Bescheinigung Nr. 25 zu erhalten, die die Eintragung von Daten über den Vater des Kindes in die Geburtsurkunde rechtfertigt. Dieses Dokument ist für alleinerziehende Mütter erforderlich, um eine einmalige Leistung zu erhalten.