Eigenkapital ist ein bestimmter Satz von Finanzmitteln des Unternehmens, die auf Kosten der Unternehmensgründer gebildet werden, sowie die finanziellen Ergebnisse seiner eigenen Tätigkeit. In jeder Aktiengesellschaft wird das Eigenkapital wiederum als Aktiengesellschaft bezeichnet.
Anleitung
Schritt 1
Das Kapital, das dem Eigentümer der Gesellschaft gehört, kann nach den Bedingungen einer Aktiengesellschaft als Differenz zwischen dem Gesamtvermögen der Gesellschaft und ihren Verbindlichkeiten berechnet werden.
Schritt 2
Bei der Ermittlung des Buch- oder Buchwerts des Eigenkapitals eines Unternehmens werden alle Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz zu ihren Anschaffungskosten berücksichtigt. In diesem Fall wird das Eigenkapital als Differenz zwischen den Buchwerten aller Vermögenswerte und Schulden berechnet. Diese Berechnungsmethode ist nur dann geeignet, wenn sich die Markt- und Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden nicht stark unterscheiden. Weicht der Marktwert deutlich vom Basisbuchwert ab, so verzerrt die vorgegebene Berechnungsmethode die Ergebnisse sowie unzureichende Schätzungen des Eigenkapitals.
Schritt 3
Eine andere Möglichkeit zur Berechnung des Eigenkapitals besteht darin, seinen Wert gemäß den Regeln und Anforderungen zu berechnen, die von den Aufsichtsorganen sowie der Kontrolle über die Aktivitäten der Organisation festgelegt werden. In diesem Fall berechnet sich das Eigenkapital als Summe einer Reihe seiner Bestandteile. Dabei gibt es je nach Organisationsform (zum Beispiel in Banken und Industrieunternehmen) unterschiedliche Möglichkeiten der Eigenkapitalberechnung.
Schritt 4
Der Algorithmus zur Berechnung der Höhe des eigenen (regulatorischen) Eigenkapitals lautet wie folgt: RVK = OK + DC-V, wobei RVK der Betrag des regulatorischen Eigenkapitals der Bank ist;
OK - der Wert des festen Kapitals, reduziert um die Summe aller nicht gebildeten Reserven für die bestehenden aktiven Operationen der Bank;
DC ist ein Indikator für das zusätzliche Kapital der Bank;
B ist Prävention.
Schritt 5
Bei der Berechnung des Gesamtwerts des Eigenmittels darf das zusätzliche Kapital den Wert des Festkapitals in keiner Weise übersteigen. Gleichzeitig ist die Einbeziehung eines bestimmten, bestehenden Fremdkapitals in die Eigenkapitalberechnung praktisch auf 50 % des Anlagekapitals begrenzt.