Seit 2006 erlaubt die russische Gesetzgebung Hausbesitzern, die Form der Verwaltung ihres Haushalts zu wählen, und eröffnet damit Möglichkeiten zur Eröffnung privater Verwaltungsgesellschaften für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen. Dieser Markt bleibt sowohl hinsichtlich der Rentabilität als auch des geringen Wettbewerbs äußerst attraktiv.
Anleitung
Schritt 1
Sie müssen Ihr Unternehmen zunächst als LLC oder CJSC registrieren und eine Reihe von Lizenzen erwerben, die Ihnen die Ausübung von Tätigkeiten zur Verwaltung von Wohngebäuden ermöglichen. Der Prozess wird etwa 6 Monate dauern. Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen mit vielen Verwaltungsstrukturen und Beamten in Fragen der Bearbeitung der erforderlichen Dokumente und der Einholung verschiedener Genehmigungen auseinandersetzen muss.
Schritt 2
Sinnvoll ist es, das Büro der Verwaltungsgesellschaft in einem der Serviced Houses zu platzieren. Sie müssen ein Dispositionsbüro ausstatten, eine Telefonleitung mit Geräten und der notwendigen Büroausstattung bereitstellen. Sie benötigen auch Ausrüstung für Arbeiter (Hausmeister, Klempner, Elektriker, Tischler) und Verbrauchsmaterialien für die Arbeit.
Schritt 3
Die Verwaltungsgesellschaft für Wohnungs- und Kommunalwirtschaft muss einen leitenden Ingenieur haben, der mit den Regeln für den technischen Betrieb von Gebäuden vertraut ist. Der Großteil des Personals (außer Hausmeister und Disponenten) sollte aus zertifizierten Fachkräften bestehen. Es ist notwendig, die Schichtarbeit der Disponenten rund um die Uhr einzurichten.
Schritt 4
Höchstwahrscheinlich müssen Sie Ihre Aktivität von einem Haus aus beginnen. Die beste Werbung für Sie, um Nachbarhäuser zu gewinnen, ist vor allem gewissenhaftes Arbeiten und Rückmeldungen der Anwohner. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fähigkeit der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft, eine gemeinsame Sprache mit den Kunden zu finden und Konfliktsituationen kompetent zu lösen. Die Tätigkeit wird auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Hauseigentümern des zur Dienstleistung angenommenen Hauses durchgeführt. Die Wahl einer Verwaltungsgesellschaft für Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen wird durch Beschluss der Einwohnerversammlung genehmigt.