Die Preise für Wohnen und kommunale Dienstleistungen steigen, und manche Verwaltungsgesellschaften denken gar nicht daran, größere oder zumindest laufende Reparaturen von Wohngebäuden durchzuführen, ganz zu schweigen von geplanten Inspektionen von Heizungs- und Gasanlagen. Hausbesitzer können jedoch jederzeit die Dienste eines skrupellosen Unternehmens verweigern.
Anleitung
Schritt 1
Die Eigentümer von Wohnräumen in einem Mehrfamilienhaus haben das Recht, die Art der Verwaltung des Hauses zu wählen. Das kann sein:
- Direkte Verwaltung durch die Eigentümer;
- Verwaltung der HOA oder Wohnungsgenossenschaft;
- Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft.
Schritt 2
Die Wahl der Verwaltungsmethode wird auf einer Hauptversammlung der Eigentümer von Wohngebäuden festgelegt, wonach ein Protokoll erstellt wird. Für die eine oder andere Methode müssen mindestens 50 % der Stimmen abgegeben werden.
Schritt 3
Wird mit Stimmenmehrheit eine Verwaltungsgesellschaft als Verwaltungsmethode gewählt, so wird mit ihr ein Vertrag für die Dauer von höchstens 3 Jahren geschlossen. Die Verwaltungsgesellschaft kann auch durch einen von der Stadtverwaltung ausgeschriebenen offenen Wettbewerb ausgewählt werden.
Schritt 4
Zum Jahresende sowie zum Vertragsende kann die Eigentümerversammlung einseitig eine Kündigung der Leistungen veranlassen. Für eine solche Entscheidung werden auch mehr als 50 % der Stimmen benötigt.
Schritt 5
Darüber hinaus haben Hauseigentümer das Recht, einen bereits abgeschlossenen Vertrag ohne Abwarten zum Jahresende zu kündigen. Dazu ist es erforderlich, eine solche Entscheidung mit Stimmenmehrheit auf der Hauptversammlung zu treffen und beim Gericht einen Sammelantrag auf Auflösung des Vertrages wegen Nichteinhaltung der Bedingungen durch die Verwaltungsgesellschaft zu stellen. Dokumente, die die Erfüllung des Vertrages belegen, müssen nach den neuesten Gesetzen dem Gericht nun nicht mehr von den Mietern, sondern von der Verwaltungsgesellschaft vorgelegt werden. Wenn das Gericht in dieser Frage eine positive Entscheidung trifft, wird der Vertrag beendet.
Schritt 6
Sollten Hauseigentümer aus dem einen oder anderen Grund verhindert sein, an der Hauptversammlung teilzunehmen, können ihnen die Tagesordnung und Formulare für die Briefwahl zugesandt werden, die später dem Protokoll beigefügt werden können.