Bei der Zahlung von Versicherungsprämien für das Jahr kann eine Überzahlung festgestellt werden, die laut Gesetz entweder zurückerstattet oder in der nächsten Periode verrechnet werden kann.
Anleitung
Schritt 1
Vor Beginn des Verfahrens zur Rückerstattung oder Verrechnung überbezahlter Versicherungsprämien gemeinsam mit der Pensionskasse oder mit der FSS die Berechnungen zur Klärung des überbezahlten Betrages abstimmen.
Schritt 2
Tragen Sie diese Abstimmung gemäß dem genehmigten Formular der zuständigen Abteilung in das Gesetz ein.
Schritt 3
Wenn alles zusammenpasst, können Sie das Rückerstattungsverfahren starten. Schreiben Sie dazu eine Erklärung in Form der Bestellnummer 979-N.
Schritt 4
Die Kontrollstellen sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Eingang Ihres Antrags von Ihnen oder nach Unterzeichnung der gemeinsamen Überprüfungsakte über die Rückgabe (Aufrechnung) oder Ablehnung zu entscheiden.
Schritt 5
Die Kontrollstelle ist nach einer Entscheidung verpflichtet, Ihnen die Ergebnisse innerhalb von 5 Werktagen schriftlich mitzuteilen.
Schritt 6
Bei einer positiven Entscheidung über die Rückzahlung des zu viel gezahlten Geldes muss das Geld innerhalb von 1 Monat nach Eingang des Antrags von Ihnen an Sie zurückerstattet werden. Für jeden überfälligen Tag wird der überzahlte Betrag zu Ihren Gunsten verzinst, bis das Geld an Sie zurückerstattet wird.