Es gibt sieben Hauptprinzipien der Revision, von denen jedes darauf abzielt, die effektivste Tätigkeit zu erzielen: Vertraulichkeit, Ehrlichkeit, Unabhängigkeit, Objektivität, fachliche Kompetenz, Integrität und professionelles Verhalten.
Vertraulichkeit
Auditoren und Auditorganisationen sind verpflichtet, die Sicherheit der Dokumente, die sie während des Audits erhalten, zu wahren. Weder diese Unterlagen noch deren Kopien oder Teile davon dürfen in die Hände Dritter gelangen, und auch eine mündliche Weitergabe der darin enthaltenen Informationen ist ohne Zustimmung des Eigentümers der überlassenen Unterlagen nicht möglich. Ausnahmen sind Fälle, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind. Die Entschuldigung für die Offenlegung von Informationen ist nicht das Fehlen von materiellen oder sonstigen Schäden. Darüber hinaus wird der Vertraulichkeitsgrundsatz auch nach Beendigung der Beziehung zum Auftraggeber gewahrt und hat keine zeitliche Begrenzung, über die die Wirtschaftsprüfer informiert werden müssen.
Ehrlichkeit
Der Prüfer muss bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten seiner beruflichen Pflicht und den allgemeinen moralischen Standards folgen.
Unabhängigkeit
Der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft sollte kein damit verbundenes, finanzielles oder sonstiges Interesse an den Ergebnissen der durchgeführten Prüfung haben. Der Prüfer sollte auch nicht darauf angewiesen sein, dass ein Dritter Druck auf ihn hinsichtlich des Prüfungsergebnisses ausübt. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist in zwei Punkten gewährleistet: formale Merkmale und tatsächliche Umstände.
Objektivität
Der Abschlussprüfer muss bei der Durchführung der Abschlussprüfung und der Ausübung seiner beruflichen Pflichten unparteiisch und keinem Einfluss unterliegen.
Professionelle Kompetenz
Dazu gehören die notwendigen Kenntnisse des erforderlichen Informationsvolumens und der erforderlichen Fähigkeiten, dank derer der Auditor qualitativ hochwertige professionelle Dienstleistungen erbringen kann. Die Revisionsgesellschaft muss in diesem Zusammenhang über ausgebildete Fachkräfte verfügen und die Qualität ihrer Arbeit unabhängig kontrollieren.
Guter Glaube
Der Wirtschaftsprüfer muss professionelle Dienstleistungen mit Sorgfalt, Schnelligkeit und Gründlichkeit erbringen. Er ist verpflichtet, seine Arbeit mit der gebotenen Verantwortung und Sorgfalt zu behandeln, dies ist jedoch nicht als Garantie für die fehlerfreie Prüfung zu betrachten.
Professionelles Verhalten
Dieser Grundsatz beruht auf der Achtung des Vorrangs des öffentlichen Interesses und der Pflicht des Wirtschaftsprüfers, das Ansehen seines Berufsstandes zu wahren. Er sollte keine Handlungen begehen, die mit seinen Leistungen unvereinbar sind, das Vertrauen in die Fachkraft mindern und das öffentliche Ansehen des Berufsstandes schädigen.