Viele Firmen müssen sich mit dem Wechsel des CEO auseinandersetzen. Dieses Verfahren erfordert eine Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von drei Tagen nach Erlass des entsprechenden Bescheides. Nur der alte oder neue Generaldirektor hat das Recht, der Einsichtnahme ein Paket der erforderlichen Unterlagen zu übergeben. In der Praxis wird dies meistens bereits von der neuen ersten Person des Unternehmens erledigt.
Es ist notwendig
- - Protokoll der Hauptversammlung der Teilnehmer oder Gesellschafter der Gesellschaft mit Beschluss über den Wechsel des Direktors oder alleiniger Beschluss, wenn nur ein Gründer vorhanden ist;
- - Antrag auf Änderung des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen;
- - Anordnung zur Ernennung des Generaldirektors;
- - einen Zahlungsauftrag mit einer Banknote über die Zahlung der staatlichen Abgabe.
Anleitung
Schritt 1
Das erste vorzubereitende Dokument ist der Beschluss der Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) oder der alleinige Beschluss des alleinigen Gründers, den CEO zu wechseln. Dies ist ein typisches Dokument, von dem ein Muster im Internet nicht schwer zu finden ist.
Schritt 2
Dann müssen Sie einen Antrag auf Änderung des einheitlichen staatlichen Registers der juristischen Personen ausfüllen. Dies muss sehr sorgfältig erfolgen, da jedes Häkchen an der falschen Stelle mit einer Ablehnung der Registrierung von Änderungen verbunden ist. Blätter zu anderen Änderungen müssen nicht ausgefüllt werden.
Dem Antrag sind Blätter mit Angaben zur Person, die ohne Vollmacht im Namen der Gesellschaft zeichnungsberechtigt ist, und zum Antragsteller beigefügt (sofern die Unterlagen vom neuen Geschäftsführer eingereicht werden, sind in beiden Blättern Angaben zu seiner Person)).
Antragsformulare und die beigefügten Formulare finden Sie im Internet.
Schritt 3
Bereiten Sie einen Auftrag zur Ernennung eines neuen CEO vor. Auch dies ist ein typisches Dokument, das auf Grundlage der bestehenden Bestellung zur Ernennung der ehemaligen ersten Person erstellt wird. Ein Muster finden Sie bei Bedarf auch im Internet.
Der neue Direktor schreibt selbst den Auftrag zu seiner Ernennung.
Diesen Auftrag benötigen Sie nicht nur beim Finanzamt, sondern auch bei einem Notar, der Ihren Antrag auf Eintragung von Änderungen in das Einheitliche Staatsregister der juristischen Personen beglaubigt.
Schritt 4
Der Antrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Er muss den Firmen eine Reihe von Dokumenten vorlegen, die das Recht des Antragstellers zur Vorlage solcher Dokumente bestätigen.
Dies sind Bescheinigungen über die Zuordnung der TIN und OGRN zum Unternehmen, Informationen über zuvor vorgenommene Änderungen der Gründungsdokumente, eine Kopie der Satzung, eine Verfügung über die Ernennung des aktuellen Geschäftsführers und Unterlagen, die Sie zum Finanzamt mitbringen (Entscheidung zum Direktorwechsel und Bestellung einer neuen ersten Person)
Schritt 5
Es ist besser, die staatliche Abgabe für Änderungen am Unified State Register of Legal Entities aus dem Girokonto des Unternehmens zu bezahlen. Eine Quittung für Zahlungen im Namen einer Person, einschließlich eines Direktors oder eines der Gründer, kann nicht akzeptiert werden.
Sie können einen Zahlungsauftrag mit dem entsprechenden Dienst auf der Website des Föderalen Steuerdienstes der Russischen Föderation erstellen.
Wenn Sie sich nicht an die Aufsichtsbehörde wenden, bei der das Unternehmen als Steuerpflichtiger registriert ist, sondern an eine separate, sich registrierende (je nach Region), sollte die Zahlung genau nach ihren Angaben erfolgen.
Schritt 6
Die vollständigen Unterlagen (ausgefüllter und notariell beglaubigter Antrag, Wechselbeschluss und Bestellungsauftrag) müssen vom alten oder neuen Direktor persönlich beim Finanzamt abgegeben werden und erhalten innerhalb von 10 Tagen eine aktuelle Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen.