Im Zuge der wirtschaftlichen Aktivität versuchen einige Leiter von Organisationen, Investoren anzuziehen, um zu diesem Zweck das genehmigte Kapital zu erhöhen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, von denen jede ihre eigenen Vor- und Nachteile hat.
Anleitung
Schritt 1
Für den Fall, dass Sie das genehmigte Kapital zu Lasten der von den Gesellschaftern angelegten Mittel erhöhen möchten, müssen Sie daran denken, dass die Einlagen spätestens zwei Monate nach dem Datum des Beschlusses über die Kapitalerhöhung erfolgen müssen. Nach Zahlung aller Beträge findet eine Sitzung statt, in der die Ergebnisse der Erhöhung des genehmigten Kapitals zusammengefasst werden.
Schritt 2
Wenn der Anleger kein Mitglied der Gesellschaft ist, aber sich beteiligen möchte, muss er vor der Investition in das genehmigte Kapital eine Erklärung schreiben. Dieses Dokument legt die Höhe des Beitrags, den Zeitpunkt und die Art und Weise der Beitragsleistung fest. Nach der Genehmigung durch ein neues Gesellschaftsmitglied muss der Leiter die Gründungsunterlagen ändern, die bei der Steuerbehörde registriert werden.
Schritt 3
Spiegeln Sie in der Buchhaltung die oben genannten Vorgänge wie folgt wider:
D50 „Kasse“oder 51 „Girokonto“K75 „Vergleich mit Gründern“;
Д75 „Ansiedlungen mit Gründern“К80 „Genehmigtes Kapital“.
Diese Einkünfte werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt, auch wenn die Höhe der Einlage den Nennwert der Aktie übersteigt.
Schritt 4
Wenn Sie das genehmigte Kapital durch Aufwertung des eigenen Vermögens erhöhen möchten, müssen Sie auch den Nennwert des Anteils aller Teilnehmer anteilig erhöhen. Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung von Vermögenswerten höchstens einmal im Jahr durchgeführt werden kann. Machen Sie in der Buchhaltung folgende Eingaben:
- D01 „Anlagevermögen“К83 „Zusätzliches Kapital“;
- D83 „Zusatzkapital“К02 „Abschreibung des Anlagevermögens“;
- D83 "Zusätzliches Kapital" К80 "Genehmigtes Kapital".
Schritt 5
Sie können das genehmigte Kapital auch zu Lasten der Gewinnrücklagen erhöhen. Berücksichtigen Sie dies in der Rechnungslegung wie folgt:
D84 "Einbehaltene Gewinne" К80 "Genehmigtes Kapital".
In der Steuerbilanz werden Erträge aus einer Nennwerterhöhung einer Aktie als nicht operativ erfasst.