Der Registerführer ist eine besonders bevollmächtigte Person, die das Register der Wertpapierinhaber führt. Die Verwahrstelle verwahrt Wertpapierzertifikate direkt und erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Registrierung von Rechten an diesen Wertpapieren.
Die Hauptunterschiede zwischen dem Registerführer und der Verwahrstelle können durch das Studium des Bundesgesetzes "Über den Wertpapiermarkt" festgestellt werden. Auf den ersten Blick üben diese Unternehmen ähnliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung professioneller Dienstleistungen für die Eigentümer von Aktien und anderen Wertpapieren aus. Bei näherer Betrachtung wird jedoch klar, dass die Art der von diesen Personen erbrachten Dienstleistungen unterschiedlich ist, sodass wir über ihren grundlegenden funktionalen Unterschied sprechen sollten. Der einzige ähnliche Punkt ist die Tatsache, dass beide Unternehmen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und direkt mit Aktionären und anderen Wertpapierinhabern interagieren.
Verwahrungstätigkeiten am Wertpapiermarkt
Das genannte Gesetz definiert eine Verwahrstelle als Subjekt, das Verwahrungstätigkeiten durchführt. Unter Verwahrungstätigkeit selbst versteht man in diesem Fall die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Verwahrung von Wertpapierurkunden. Folglich verwahrt dieser Marktteilnehmer Dokumente, die die Rechte der Aktionäre und anderer Inhaber von Wertpapieren an den jeweiligen Vermögenswerten direkt bestätigen. Darüber hinaus führt die Verwahrstelle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Befugnisse für die angegebenen Wertpapiere und der Übertragung der entsprechenden Rechte im Rahmen bestimmter Transaktionen durch. Somit üben diese Personen eine ziemlich breite Palette von Aktivitäten aus, interagieren direkt mit Wertpapieren, ihren Eigentümern.
Tätigkeit des Registerführers im Wertpapiermarkt
Das Konzept des funktionalen Zwecks und der Rolle des Registerführers im Wertpapiermarkt ist auch in dem oben genannten Gesetz angegeben. Der Registrar, der manchmal auch als Registrar bezeichnet wird, führt gemäß seinen Bestimmungen ausschließlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Führung des Registers der Wertpapierinhaber aus. Folglich implementiert der Registrar im Gegensatz zu einer Verwahrstelle, die direkt mit Wertpapieren interagiert und deren Aufbewahrung, Buchführung und Übertragung ermöglicht, rein technische Funktionen, die das Vorhandensein professioneller Fähigkeiten bei der Erstellung eines Registers und der Durchführung von Änderungen voraussetzen. Die Tätigkeiten dieser Marktteilnehmer sind unterschiedlicher Natur, was eine entsprechende unterschiedliche Zweckbestimmung mit sich bringt, die sich auf der Ebene der Bundesgesetzgebung niederschlägt.