So übermitteln Sie Zero-Reporting

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So übermitteln Sie Zero-Reporting
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Anonim

Auch wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmer keine Geschäfte betreibt und keine Einkünfte hat, befreit dies nicht von der Pflicht zur Führung und rechtzeitigen Vorlage von Buchführungsunterlagen. In einem vereinfachten System sind dies Informationen über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten, eine Steuererklärung und ein Buch zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben. Die Reihenfolge ihrer Einreichung unterscheidet sich nicht von der üblichen Berichterstattung.

So übermitteln Sie Zero-Reporting
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Es ist notwendig

  • - Computer;
  • - Zugang zum Internet;
  • - Formen von Berichtsdokumenten;
  • - Briefumschlag, Rückschein, Anlagenverzeichnis.

Anleitung

Schritt 1

Auskünfte über den durchschnittlichen Personalbestand und die Erklärung können persönlich beim Finanzamt, per Post oder über einen speziellen Service über das Internet abgegeben werden.

Im letzteren Fall müssen Sie seine Dienste bezahlen (je nach Dienst ein Abonnement oder eine einmalige Gebühr) und eine Vollmacht erstellen (das Formular wird auf der Website des Dienstes heruntergeladen), die ausgedruckt, abgestempelt und unterschrieben wird und per Post an die Serviceadresse gesendet oder eingescannt über die Website heruntergeladen werden.

Das Reporting wird generiert und über die Serviceschnittstelle an das Finanzamt übermittelt.

Schritt 2

Per Post werden Buchhaltungsunterlagen in einem wertvollen Brief mit einer Liste der Anhänge und einem Rückschein verschickt.

Wenn Sie es vorziehen, persönlich zur Einsichtnahme zu gehen, machen Sie eine Kopie oder drucken Sie das Original in zweifacher Ausfertigung aus und bringen Sie die erforderlichen Siegel und Unterschriften an.

Die zweite Kopie wird mit Annahme gekennzeichnet.

Schritt 3

Eine separate Geschichte ist ein Buch zur Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben. Wenn Sie es in Papierform aufbewahren, müssen Sie sich durch die Inspektion zu Jahresbeginn vergewissern. Wenn in elektronischer Form, nach Fertigstellung.

Es muss persönlich zum Finanzamt gebracht und nach 10 Tagen in beglaubigter Form erhalten werden.

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