Wie ändert Sich Das Kinderbetreuungsgeld Für Ein Kind Unter 1,5 Jahren Im Jahr Change

Wie ändert Sich Das Kinderbetreuungsgeld Für Ein Kind Unter 1,5 Jahren Im Jahr Change
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Video: Wie ändert Sich Das Kinderbetreuungsgeld Für Ein Kind Unter 1,5 Jahren Im Jahr Change

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Anonim

Jedes Jahr werden bestimmte Zahlungen des Staates nach der Inflationsrate des Vorjahres indexiert. Dies betrifft auch 2018 den monatlichen Betreuungszuschlag für ein Kind bis 1,5 Jahre.

Wie wird sich das Kinderbetreuungsgeld für ein Kind unter 1,5 Jahren im Jahr 2018 ändern change
Wie wird sich das Kinderbetreuungsgeld für ein Kind unter 1,5 Jahren im Jahr 2018 ändern change

Jede Person, die diese Aktion direkt durchführt, hat das Recht, eine monatliche Beihilfe für die Betreuung eines Kindes bis zu einem Alter von 1,5 Jahren zu erhalten: Mama, Papa, Vormund, nahe Verwandte. Darüber hinaus werden sie bedingt in zwei Gruppen eingeteilt: Arbeitslose und Erwerbstätige.

Erwerbstätige erhalten diese Zahlung entsprechend ihrem Lohn. Im Jahr 2018 beträgt der Höchstbetrag, auf den junge Eltern zählen können, 24.536,57 Rubel. Genau dies wird es nach dem 1. Februar 2018 sein, wenn die Indexierung dieser Leistung erfolgt. Diese Gruppe von Bürgern stellt diese Zahlung direkt von ihrem Arbeitgeber auf. Sie erhalten es aber in einigen Regionen von der Sozialversicherungskasse am Wohnort.

Für arbeitslose Bürger gibt es einen festen Betrag, der nicht von irgendwelchen Indikatoren abhängt.

Im Jahr 2018 kann für das erste Kind unter 1,5 Jahren eine Zulage in Höhe von 3.163,79 Rubel und für das zweite - 6327,57 Rubel gewährt werden. Im Vergleich zu 2017 werden diese Zahlungen ab dem 1. Februar um etwa 100 Rubel steigen. Eine solche Zahlung kann bei der regionalen Abteilung für Sozialschutz der Bevölkerung geleistet werden.

Bei den Unterlagen, die für den Erhalt dieser Zulage erforderlich sind, haben sich keine Änderungen ergeben. Sie benötigen eine Erklärung, Geburtsurkunden für alle Kinder, Angaben zum Durchschnittsverdienst usw.

Darüber hinaus muss die zuständige Behörde innerhalb von 6 Monaten nach Geburt des Kindes kontaktiert werden.

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