Gemäß dem Gesetz gibt der Staat 13 % des Wertes der im Rahmen eines Hypothekendarlehens erworbenen Immobilien zurück. Tatsächlich handelt es sich um eine Einkommensteuererklärung, die vom monatlichen Gehalt abgezogen wird.
Wer kann beim Hauskauf Geld zurückbekommen
Alle Personen, die offiziell arbeiten und ihren Lohn nicht vor dem Staat verstecken, haben Anspruch auf Lohnsteuerabzug für eine hypothekarisch erworbene Wohnung.
Rückerstattungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie möglich.
Wenn Sie mehrere offizielle Einkünfte haben, können Sie von allen Ihren Einkünften abziehen. Ebenfalls enthalten sind Einkünfte aus Mietwohnungen und sonstige Einkünfte, die der Einkommensteuer von 13 % unterliegen.
Einzelunternehmer haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Einkommensteuer beim Kauf einer Wohnung mit Hypothekendarlehen. Auch nicht erwerbstätige Rentner können das Geld nicht zurückgeben.
Berechnung der Höhe des Einkommensteuerabzugs
Die Höhe des Eigentumsabzugs berechnet sich aus dem Wert der gekauften Wohnung oder dem Haus und der Höhe der an die Bank gezahlten Zinsen für die Nutzung der Hypothek. Wenn Sie ein Haus mit einer rauen Oberfläche kaufen, können die Kosten die Kosten für Reparaturen, Baumaterialien und Fertigstellung umfassen. Sie müssen 13% des für die Immobilie gezahlten Betrags, Zinsen für das Darlehen und andere Kosten zurückzahlen.
Es kommt vor, dass der vom Lohn abgezogene Betrag der Einkommensteuer nicht ausreicht, um den gesamten Betrag dieses Steuerabzugs zu decken. Dann erhalten Sie Geld, aber aus den anschließenden Überweisungen des Gehalts.
Beachten Sie jedoch, dass der Höchstwert der Immobilie, mit der Sie einen persönlichen Einkommensteuerabzug erhalten können, laut Gesetz zwei Millionen Rubel beträgt. Wenn Sie beispielsweise 2,5 Millionen Rubel für eine Wohnung ausgegeben haben, können Sie von 500.000 nicht 13% berechnen.
So erhalten Sie beim Kauf eines Hauses 13% Steuerrückerstattung
Um den Ihnen zustehenden Vermögensabzug zu erhalten, müssen Sie beim Finanzamt am Ort Ihrer Anmeldung einen Antrag stellen und folgende Unterlagen vorlegen
Wenn Sie sich bereits in einer neuen Wohnung gemeldet haben, vergessen Sie nicht, sich bei der Eidgenössischen Steueraufsichtsbehörde an Ihrem Wohnort anzumelden.
- Eigentumsbescheinigung eines Hauses oder einer Wohnung;
- Vertrag über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung;
- Quittungen, Quittungen und Dokumente, die beim Kauf verwendet werden;
- Bankvertrag für Hypothekendarlehen.
Um keine Vollmacht vorlegen zu müssen, müssen die Unterlagen für denjenigen erstellt werden, der die Einkommensteuer zurückerstattet bekommt.
Der eingereichte Antrag wird innerhalb von drei Monaten berücksichtigt, danach müssen Sie dem Finanzamt die Kontonummer mitteilen, auf die das Geld zurückerstattet wird.
Für den Fall, dass die Hypothekarzinsen noch nicht vollständig bezahlt sind, erhalten Sie den Abzug nach und nach mit der Zahlung der Zinsen. Dazu ist es notwendig, jährlich eine detaillierte Zahlungsaufstellung von der Bank zu erhalten und diese dem Finanzamt vorzulegen.