Die Fischerei auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgt in strikter Übereinstimmung mit der Verteilung der Fangquotenanteile. Um an der Verteilung der Anteile teilnehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Gebietskörperschaft des Bundesamtes für Fischerei stellen.
Es ist notwendig
- - Dokumente für ein Fischereiunternehmen;
- - Bescheinigung über die Eintragung in das Register der juristischen Personen (Einzelunternehmer);
- - Bescheinigungen über das Fehlen von Steuerrückständen.
Anleitung
Schritt 1
Jedes Jahr wird wissenschaftlich ermittelt, wie viel Fisch gefangen werden kann, ohne der Bevölkerung Schaden zuzufügen, was die Grundlage für eine Fangquote bildet, die auf die Fischereiunternehmen aufgeteilt wird. Die jüngsten Änderungen der Quotenregelungen sehen vor, dass die Fangquoten jetzt durch 10 Jahre geteilt werden, was zum Zufluss von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schiffen sowie in die Entwicklung der verarbeitenden Industrie auf der Ufer, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze in den Küstenregionen geschaffen werden. Darüber hinaus wecken solche Veränderungen das Interesse der Unternehmen an der Erhaltung der Fischbestände.
Schritt 2
Um eine Quote zu erhalten, stellt ein Fischereiunternehmen einen Antrag bei den Gebietskörperschaften des Bundesamtes für Fischerei unter Angabe der darin enthaltenen personenbezogenen Daten des Antragstellers: - für juristische Personen - Name, OPF, Ort, Bankverbindung, TIN, Kontakttelefon; - für Einzelunternehmer - personenbezogene Daten (einschließlich der Daten des Personalausweises), Wohnort, Bankverbindung, TIN, Kontakttelefonnummer, beigefügt: - bei juristischen Personen - Kopien der Gründungsurkunden, Auszug aus dem einheitlichen staatlichen Register von Juristische Personen; - für Einzelunternehmer - ein Auszug aus dem USRIP; - Kopien von Dokumenten über Eigentumsrechte an Schiffen der Fischereiflotte (eigene oder auf Charterbasis), eine Bescheinigung über die Eignung des Schiffes; - eine Bescheinigung, ausgestellt von den Finanzbehörden, dass der Antragsteller keine Schulden gegenüber den Haushalten aller Ebenen hat.
Schritt 3
Die aufgeführten Unterlagen werden vom Antragsteller direkt beim Bundesamt für Fischerei eingereicht oder fristgerecht mit einem wertvollen Brief übersandt. Die Prüfung der von den Antragstellern eingereichten Unterlagen erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf der Frist für die Annahme der Anträge, danach genehmigt die Agentur die Liste der Antragsteller, die Quotenanteile zugewiesen haben, und schließt Vereinbarungen über deren Konsolidierung.