Die Gewährleistung des Brandschutzes im Unternehmen ist eine der Hauptaufgaben in der Produktionstätigkeit des Leiters und der Mitarbeiter des Unternehmens. Die Maßnahmen zur Brandbekämpfung im Betrieb sind durch die geltende Gesetzgebung geregelt und die Genehmigung durch die Feuerwehr eingeholt.
Es ist notwendig
behördliche Dokumente zum Brandschutz
Anleitung
Schritt 1
Überprüfen Sie die Brandschutzanforderungen. Brandschutzmaßnahmen gemäß geltendem Recht durchführen. Sammeln Sie dafür Brandschutzregeln. Verwenden Sie behördliche Dokumente, Fachseiten im Internet, die Hilfe privater Sachverständiger oder eines Vertreters der staatlichen Feueraufsicht.
Schritt 2
Informieren Sie sich über Brandschutzfragen, bevor Sie einen Mietvertrag oder Renovierungsarbeiten unterzeichnen. Dies spart Geld und Zeit für die Sanierung, die nach der Brandschutzprüfung erforderlich sein kann.
Schritt 3
Beauftragen Sie eine Untersuchung des Brandzustands der Räumlichkeiten des Unternehmens. Die Prüfung erfolgt durch Inspektoren der Landesfeuerwehraufsicht oder durch ein privates Sachverständigenunternehmen mit Sondergenehmigung. Informationen zu den Bedingungen der Prüfung erhalten Sie beim Verwalter der Genehmigungsbehörde des Kreistages oder bei der Brandinspektion am Ort der Eintragung des Unternehmens.
Schritt 4
Schreiben Sie eine Stellungnahme zur Prüfung an die Brandschutzbehörde. Der Sachverständige bestimmt Datum und Uhrzeit für die Prüfung des Brandschutzes des Unternehmens. Die Prüfung erfolgt in Anwesenheit des Leiters oder des Brandschutzbeauftragten des Unternehmens.
Schritt 5
Reichen Sie das Dokumentenpaket bei der Bezirksfeuerwehr ein, um eine Genehmigung zu erhalten. Schreiben Sie einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung, erstellen Sie eine Stellungnahme zur Durchführung einer Prüfung des Brandbekämpfungszustands des Unternehmens, erstellen Sie eine Kopie des Mietvertrags.
Schritt 6
Stellen Sie sicher, dass die bei der Feuerwehr eingereichten Unterlagen in einem speziellen Journal mit Angabe des Einreichungsdatums festgehalten werden. Über die Erteilung einer Genehmigung entscheidet die Brandschutzbehörde innerhalb von fünf Werktagen. Bei der Aufnahme einer neuen Wirtschaftstätigkeit, der Einführung neuer Technologien, der Verwendung neuer brandgefährlicher Geräte in der Produktion, der Änderung der gemieteten Räumlichkeiten ist es erforderlich, das Verfahren zur Einholung der Genehmigung der Feuerwehr erneut zu durchlaufen.