Die Hauptbedingung im Arbeitsvertrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen, ist der Lohn. Größe und Zahlungsmodalitäten werden in der Regel vorab ausgehandelt. Laut Arbeitsrecht ist die Führungskraft mindestens zweimal im Monat zur Lohnzahlung verpflichtet. Es ist sehr wichtig, die Ausgabe von Geldbeträgen richtig zu arrangieren.
Es ist notwendig
- - Stundenzettel;
- - Auftrag oder Arbeitsvertrag;
- - Scheckheft.
Anleitung
Schritt 1
Um Löhne auszugeben, berechnen Sie sie zuerst. Dazu benötigen Sie einen Vertrag oder eine Bestellung, in der das Gehalt (Satz oder Höhe) angegeben ist. Sie sollten auch wissen, wie viele Tage und Stunden der Mitarbeiter gearbeitet hat, dafür nehmen Sie einen Stundenzettel.
Schritt 2
Nachdem Sie die Höhe des Monatslohns berechnet haben, müssen Sie eine Gehaltsabrechnung erstellen (einheitliches Formular Nr. T-49). Dieses Dokument muss Angaben wie den vollständigen Namen des Arbeitnehmers, die Personalnummer, die Position, das Gehalt und den persönlichen Einkommensteuerbetrag enthalten.
Schritt 3
Für den Fall, dass an der Kasse der Organisation nicht genügend Geld vorhanden ist, um die Gehälter zu bezahlen, ziehen Sie den fehlenden Betrag vom Girokonto ab. Dazu benötigen Sie ein Scheckheft, das Sie bei einer Servicebank bestellen können. Achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass der Betrag für die Lohnzahlung (Vorauszahlung) abgezogen wird.
Schritt 4
Füllen Sie nach dem Geldeingang an der Kasse eine eingehende Bargeldbestellung aus (einheitliches Formular Nr. KO-1). Für den Fall, dass einer der Mitarbeiter kein Gehalt erhalten hat, müssen Sie den Betrag an die Bank zurückgeben (wenn das Limit die Aufbewahrung in der Kasse nicht zulässt). Füllen Sie bei der Bargeldübergabe an die Bank eine Spesenbarbestellung aus (einheitliches Formular Nr. KO-2).
Schritt 5
Nach Erhalt des Lohns muss der Arbeitnehmer auf der Lohnabrechnung neben seinem Nachnamen unterschreiben und datieren. Nachdem alles bezahlt wurde, unterschreiben und datieren Sie unten. Legen Sie die Gehaltsabrechnung im Ordner "Gehalt" oder im "Kassenbericht" ab. Füllen Sie am Ende des Tages das lose Blatt des Kassenbuchs und den Kassenbericht aus.