Die einheitliche Steuer im Zusammenhang mit dem vereinfachten Besteuerungssystem wird einfach berechnet. In dieser Hinsicht macht das System seinem Namen alle Ehre. Die Formel hängt jedoch vom Besteuerungsgegenstand ab, aus dem sich das Prinzip der Berechnung der Bemessungsgrundlage (der Betrag, aus dem die Steuer berechnet wird) und der Steuersatz ergibt.
Es ist notwendig
- - ein Einnahmen- und Ausgabenbuch oder andere Dokumente, die diese Vorgänge bestätigen;
- - Taschenrechner.
Anleitung
Schritt 1
Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage greift man am besten auf das Einnahmen- und Ausgabenbuch zurück. Wenn Sie es rechtzeitig ausfüllen, da die abzuschließenden Geschäfte wie gesetzlich vorgeschrieben abgeschlossen sind, ist die Verwechslungsgefahr minimal. Andernfalls müssen Sie alle Nachweise über Einnahmen und ggf. berücksichtigte Ausgaben beibringen.
Schritt 2
Handelt es sich bei Ihrem Besteuerungsgegenstand um Einkünfte, genügt es, alle Einnahmen für einen Zeitraum (meist ein Quartal oder ein Jahr) untereinander zu addieren. Dies wird die Bemessungsgrundlage sein.
Bei der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sind noch ein paar Rechenoperationen erforderlich. Sie müssen die Kosten zuerst addieren. Und ziehen Sie den resultierenden Betrag vom Gesamteinkommen ab. Was am Ende passieren wird und wie viel Sie Steuern zahlen müssen.
Schritt 3
Wenn Sie die Bemessungsgrundlage kennen, müssen Sie diese Zahl durch 100 dividieren und das Ergebnis mit 6 multiplizieren, wenn der Besteuerungsgegenstand Einkünfte sind. Und wenn die Differenz zwischen ihnen und den Kosten 15 beträgt.
Die Zinsen können Sie mit der entsprechenden Rechnerfunktion sofort berechnen: 6 beim Einkommen und 15 beim Objekt "Einkommen minus Ausgaben".
Die resultierende Zahl ist der zu zahlende Steuerbetrag.
Schritt 4
Aber das kann nicht alles sein. Wenn Sie während des Quartals, für das Sie Steuern geltend machen, feste Sozialbeiträge gezahlt haben, haben Sie das Recht, Ihre Steuern darauf zu senken, jedoch nicht mehr als die Hälfte.
Teilen Sie dazu den Steuerbetrag durch zwei. Ist er höher als die gezahlten Prämien, ziehen Sie den gesamten Betrag von der zu zahlenden Steuer ab. Bei gleichem oder höherem Wert müssen Sie genau die Hälfte der fälligen Steuer bezahlen.