Anlagevermögen ist Teil des Eigentums einer Organisation, das über einen längeren Zeitraum (mehr als 12 Monate) für die Herstellung von Produkten, Arbeiten oder Dienstleistungen sowie für Verwaltungszwecke verwendet wird. Eine Menge von Gegenständen des Anlagevermögens, die in Bezug auf technische Eigenschaften, Zweck und Verwendungsweise gleich sind, werden als Gruppen von Anlagevermögen bezeichnet.
Anleitung
Schritt 1
Prüfen Sie bei der Zuordnung eines Objekts zum Anlagevermögen, ob es folgende Merkmale aufweist:
- die Fähigkeit, dem Unternehmen in Zukunft wirtschaftliche Vorteile zu bringen;
- die Organisation erwartet keinen weiteren Weiterverkauf von Eigentum;
- über einen längeren Zeitraum verwendet wird (Nutzungsdauer überschreitet 12 Monate oder ein Betriebszyklus länger als 12 Monate). Wenn die berücksichtigte Immobilie den oben genannten Kriterien entspricht, sollte sie in den Konten des Anlagevermögens berücksichtigt werden.
Schritt 2
Sie sollten wissen, dass alle Anlagegüter in Gruppen unterteilt sind, von denen jede ihre eigenen Besonderheiten hat.
1. Gebäude sind architektonische und bauliche Objekte, die die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung von Produktionstätigkeiten, die Lagerung von Sachwerten schaffen und auch für betriebswirtschaftliche und nicht-produktive Zwecke verwendet werden.
2. Bauwerke sind technische und technische Objekte, die technische Funktionen zur Bedienung des Produktionsprozesses erfüllen, jedoch nicht mit Veränderungen der Arbeitsobjekte (Tunnel, Kanalisation, Überführungen usw.) verbunden sind.
3. Transfergeräte sind Geräte, mit deren Hilfe Energie verschiedener Art sowie flüssige und gasförmige Stoffe (Heizungsanlagen, Gasnetze usw.) übertragen werden.
4. Maschinen und Ausrüstungen, einschließlich:
- Kraftmaschinen und -geräte zur Erzeugung und Verteilung von Energie;
- Arbeitsmaschinen und -geräte, die direkt am Produktionsprozess beteiligt sind;
- Mess- und Regelinstrumente und -geräte;
- Computer- und elektronische Geräte.
5. Fahrzeuge.
6. Werkzeuge - Arbeitsmittel, die länger als 1 Jahr am Produktionsprozess beteiligt sind.
7. Produktionsausrüstung und Haushaltszubehör, die verwendet werden, um Produktionsvorgänge durchzuführen und Bedingungen für sicheres Arbeiten zu schaffen (Werkbänke, Arbeitstische usw.).
8. Haushaltsgeräte, die Arbeitsbedingungen bieten und die Funktion zur Aufrechterhaltung der Produktion erfüllen (Kopiergeräte, Büromöbel usw.).
9. Grundstücke und mehrjährige Pflanzungen.
10. Arbeits-, Nutzvieh und sonstiges Anlagevermögen.
Schritt 3
Bitte beachten Sie, dass bei der steuerlichen und abschreibungsrechtlichen Bilanzierung alle Anlagegüter entsprechend ihrer Nutzungsdauer in 10 Abschreibungsgruppen eingeteilt werden. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem eine Sachanlage den Zwecken des Unternehmens dienen kann. Die erste Abschreibungsgruppe umfasst Immobilien mit einer Nutzungsdauer von 1-2 Jahren, die zweite - 2-3 Jahre, die dritte - 3-5 Jahre, die vierte - 5-7 Jahre und die fünfte - 7-10 Jahre. Die sechste Abschreibungsgruppe umfasst Immobilien mit einer Nutzungsdauer von 10-15 Jahren, die siebte - 15-20 Jahre, die achte - 20-25 Jahre, die neunte - 25-30 Jahre, die zehnte - über 30 Jahre.