Finanzdienstleistungen sind diejenigen, die von Ihrer Organisation über Finanzintermediation bereitgestellt werden. Sie können Dienstleistungen im Bank-, Leasing-, Kredit- und Maklergeschäft erbringen.
Anleitung
Schritt 1
Eine Bank ist eine gewinnorientierte Handels- oder Regierungsinstitution, die verschiedene Arten von Bankgeschäften und Kreditvergabe durchführt. Um Bankdienstleistungen erbringen zu können, müssen Sie eine juristische Person eröffnen. Die Eigentumsform dieser Organisation spielt keine Rolle. Am häufigsten wird eine Bank in Form von LLC, OJSC oder CJSC eröffnet. Das Leitungsorgan der Bank ist die Versammlung ihrer Aktionäre - Inhaber von Aktien (eine Art von Wertpapieren). Das ausführende Organ der Bank ist in der Regel der Verwaltungsrat oder der Vorstand der Bank.
Schritt 2
Nachdem Sie eine Investmentbank eröffnet haben, suchen und gewinnen Sie Investoren und Sponsoren für verschiedene Unternehmen. Darüber hinaus bieten Investmentbanken Beratungsdienstleistungen im Bereich des Kaufs und Verkaufs eines Unternehmens, der Entwicklung von Geschäftsplänen und können sich auch am Umlauf von Anleihen und anderen Wertpapieren beteiligen. Meistens handelt es sich bei diesen Banken um internationale Organisationen.
Schritt 3
Wenn Sie über eine eigene Versicherungsgesellschaft verfügen, beschäftigen Sie sich mit der Gestaltung und dem Abschluss von Versicherungsverträgen mit bestimmten Bevölkerungsgruppen sowie deren Service. Zwar können Sie ein solches Unternehmen nur eröffnen, wenn Sie über einen ausreichenden Betrag für das Startkapital verfügen - nämlich 30 Millionen Rubel. Registrieren Sie sich zunächst als juristische Person, auch deren Form ist für eine Bank nicht von Bedeutung. Danach müssen Sie bei der örtlichen Zweigstelle des Finanzministeriums eine Lizenz für die Erbringung von Versicherungsdienstleistungen einholen.
Schritt 4
Es ist nicht erforderlich, sich als juristische Person zu registrieren, um Makler zu werden. Maklerleistungen können auch von einem einzelnen Unternehmer erbracht werden. Ein Makler ist ein Vermittler, der seine Funktionen gegen eine bestimmte Gebühr ausübt - eine Provision.