So Zahlen Sie Die Obligatorische Prämie

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So Zahlen Sie Die Obligatorische Prämie
So Zahlen Sie Die Obligatorische Prämie
Anonim

Obligatorische Versicherungsbeiträge zu außerbudgetären Fonds werden vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer gezahlt. Die Höhe der Beiträge wird in Prozent des Lohnfonds bestimmt. Von diesen Abzügen werden Arbeitsrenten gezahlt, Krankenstände werden teilweise bezahlt.

So zahlen Sie die obligatorische Prämie
So zahlen Sie die obligatorische Prämie

Anleitung

Schritt 1

Zu den Pflichtversicherungsbeiträgen zählen Zahlungen an den Pensionsfonds der Russischen Föderation, den Sozialversicherungsfonds und den obligatorischen Krankenversicherungsfonds. Alle diese Abzüge werden als Prozentsatz der Lohnkasse (Lohnabrechnung) berechnet und vom Arbeitgeber am Fälligkeitstag der Lohnzahlung, spätestens jedoch am 15. eines jeden Monats, überwiesen.

Schritt 2

Zahler der Pflichtversicherungsbeiträge sind Unternehmen (mit Ausnahme derjenigen, die mit kalkulatorischem Einkommen arbeiten), Einzelunternehmer und Einzelpersonen, falls sie Lohn an Arbeitnehmer zahlen. Auch Unternehmer zahlen Versicherungsprämien für sich selbst

Schritt 3

Die Beiträge an die Pensionskasse werden durch zwei Zahlungsaufträge überwiesen – getrennter Versicherungs- und kapitalgedeckter Teil. Der Betrag der Abzüge für Organisationen des Hauptsteuersystems (OSN) und des vereinfachten Steuersystems (STS) für das Jahr 2012 beträgt 22% der Lohnsumme. Für landwirtschaftliche Erzeuger mit einheitlicher Agrarsteuer beträgt der Beitrag zur Pensionskasse 16%. Unternehmer in jedem Steuersystem zahlen für sich selbst einen Rentenversicherungsbeitrag von 26%.

Schritt 4

Von den Beiträgen zur Sozialversicherungspflicht befreit sind juristische Personen des vereinfachten Steuersystems gemäß § 8, Teil 1, § 58 des Bundesgesetzes N 212-FZ vom 24. Juli 2009 sowie Einzelunternehmer. Der Zahlungssatz an die FSS für Organisationen auf der OSN -2,9%, auf der einheitlichen Agrarsteuer -1,9% der Lohnsumme. Alle Kategorien von Versicherungsnehmern zahlen Beiträge zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle an die FSS.

Schritt 5

Die Höhe des Pflichtversicherungsbeitrags zur obligatorischen Krankenversicherung beträgt 5,1 % für Organisationen im Rahmen der OSN, STS und IE und 2,3 % für landwirtschaftliche Erzeuger im Rahmen der einheitlichen landwirtschaftlichen Leistungen. Von der Beitragspflicht zum MHIF sind Versicherer des vereinfachten Steuersystems gemäss Liste von Ziff. 8, Teil 1, Art. 58 des Bundesgesetzes N 212-FZ vom 24. Juli 2009 befreit.

Schritt 6

Bei Zahlungsaufträgen zur Überweisung von Versicherungsprämien ist es wichtig, den zwanzigstelligen Budgetklassencode (BCC) für eine korrekte Gutschrift der Zahlung korrekt anzugeben.

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