Antragsgründe Und Verfallsarten

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Ein Verfall ist eine Möglichkeit, die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen, sowie ein Maß an Verantwortung für deren Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung. Die Antragsgründe und Verfallsarten richten sich nach dem geltenden Zivilrecht.

Antragsgründe und Verfallsarten
Antragsgründe und Verfallsarten

Ein Verfall ist der im Gesetz, Zivilvertrag festgelegte Geldbetrag, den eine Partei der Verpflichtung an die andere Partei zu zahlen hat, vorbehaltlich der Verletzung dieser Verpflichtung (deren nicht rechtzeitiger Erfüllung). Die Sanktion dient dazu, die Erfüllung der Verpflichtungen der Teilnehmer an zivilrechtlichen Umsätzen sicherzustellen, da die Wahrscheinlichkeit, diese Verantwortung zu übernehmen, die Gegenparteien veranlasst, ihren Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Das Entstehen bestimmter Verluste durch den Empfänger des Verfalls spielt für dessen Zahlung keine Rolle, daher ist die interessierte Gegenpartei nicht verpflichtet, das Bestehen dieser Verluste nachzuweisen.

Arten von Verfall

Die Hauptklassifikation geht davon aus, dass es zwei Arten von Verfall gibt: den gesetzlichen und den vertraglichen. Die Rechtsstrafe wird durch einen behördlichen Rechtsakt bestimmt und die Vertragsstrafe wird in der Vereinbarung der Parteien festgelegt. Ein Beispiel für eine rechtliche Sanktion ist die Bestimmung von Artikel 395 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation. Die Höhe und die Bedingungen für die Anwendung des vertraglichen Verfalls werden von den Kontrahenten unabhängig festgelegt. Darüber hinaus kann die Strafe in Form einer Geldbuße oder eines Strafzinses ausgedrückt werden. Eine Vertragsstrafe beinhaltet in der Regel die Zahlung eines bestimmten Festbetrags, der als Prozentsatz der Hauptverbindlichkeit oder einfach als vorbestimmter Betrag ausgedrückt werden kann. Die Vertragsstrafen beinhalten die Anrechnung eines bestimmten Prozentsatzes für jeden Tag der Verspätung durch die Gegenpartei, obwohl der Höchstbetrag des Verzugs in diesem Fall auch von den Vertragsparteien begrenzt werden kann.

Gründe für die Verhängung einer Sanktion

Grundlage für die Geltendmachung eines Verfalls ist eine Pflichtverletzung, die sich meist in einem Leistungsverzug äußert. Voraussetzung ist in diesem Fall das Bestehen einer Haftung des Schuldners für eine solche Verletzung, da mangels dieser Haftung die Strafe nicht eingezogen werden kann. Urkundliche Grundlage für die Verhängung einer Strafe ist ein normativer Rechtsakt, der ihre Beitreibung vorsieht. Wenn es sich um eine Vertragsstrafe handelt, gilt die schriftliche Vereinbarung der Parteien als urkundliche Grundlage, da aufgrund einer mündlichen Vereinbarung die Vertragsstrafe nicht gezahlt wird, was zivilrechtlich verankert ist.