Die 3-NDFL-Erklärung muss von einzelnen Unternehmern nach einem gemeinsamen System sowie von Bürgern, die im vergangenen Jahr Einkünfte ohne Einkommensteuerabzug bezogen haben, beim IFTS eingereicht werden. Zum Beispiel aus der Anmietung einer Wohnung, aus dem Verkauf einer Immobilie jeglicher Art, wenn diese nicht länger als drei Jahre im Besitz ist. Bei der Einkommenserklärung für das vergangene Jahr wird 3-NDFL spätestens am 30. April eingereicht. Auch die Abgabe einer Erklärung ist ratsam, um einen Sozial- oder Vermögensabzug zu erhalten. In diesem Fall kann die Steuer innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Zahlung für Studiengebühren, Behandlung und Immobilienkauf zurückerstattet werden.
Betrachten wir genauer die Möglichkeiten zur Eintragung eines Immobilienabzugs, der beim Kauf von (Bau-)Immobilien oder anderen Immobilien vorgesehen ist. Der Steuerpflichtige wählt selbst die Methode, um diese Leistung zu erhalten. Es gibt zwei Möglichkeiten.
Am Arbeitsplatz
In diesem Fall wird der Arbeitgeber einfach keine Einkommensteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten. Das Ausfüllen der 3-NDFL-Erklärung ist bei dieser Empfangsart nicht erforderlich. Es ist jedoch eine Meldung des IFTS erforderlich, auf deren Grundlage die Buchhaltung des Arbeitgebers keine Einkommensteuer einbehält. Es reicht aus, einmal Unterlagen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf zur Besichtigung vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde des Eidgenössischen Steuerdienstes ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Eigentumsdokumente und des entsprechenden Antrags eine Anzeige zu erstatten. Ab dem Monat, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung eingereicht hat, hört der Arbeitgeber auf, die Einkommensteuer einzubehalten.
Der Nachteil dieser Methode ist die Notwendigkeit, eine jährliche Benachrichtigung von der Inspektion zu erhalten und das Fehlen eines Rechts auf Vermögensabzug aus zivilrechtlichen Verträgen.
Über das Finanzamt
In diesem Fall müssen Sie eine 3-NDFL-Erklärung für das vergangene Jahr einreichen. Aufgrund des Ergebnisses der bis zu drei Monate dauernden Betriebsprüfung wird der Steuerbetrag gemäß der vom Arbeitsort erhaltenen 2-NDFL-Bescheinigung auf das Bankkonto des Steuerpflichtigen überwiesen. Für die Überweisung des fälligen Betrages ist ein weiterer Monat vorgesehen. Der Rest des Vermögensabzugs wird auf das nächste Jahr übertragen und die Erklärung muss erneut ausgefüllt werden.
Der Vorteil dieser Methode liegt in der Möglichkeit, alle Einkünfte anzugeben, die der Steuerpflichtige im vergangenen Jahr bezogen hat. Ein Plus ist die Tatsache, dass die gezahlte Steuer für das ganze Jahr in einem einzigen Betrag zurückerstattet wird, unabhängig davon, in welchem Monat der Bürger Eigentümer wurde.