So Spiegeln Sie Versicherungen In Der Buchhaltung Wider

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So Spiegeln Sie Versicherungen In Der Buchhaltung Wider
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Video: So Spiegeln Sie Versicherungen In Der Buchhaltung Wider

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Anonim

Das Unternehmen kann im Rahmen seiner Tätigkeit Haftpflicht-, Sach- oder Arbeitnehmerversicherungen abschließen. Einige Buchhalter haben im Versicherungsfall mit einer Reihe von Schwierigkeiten bei der Bilanzierung solcher Ausgaben und Einnahmen zu kämpfen.

So spiegeln Sie Versicherungen in der Buchhaltung wider
So spiegeln Sie Versicherungen in der Buchhaltung wider

Anleitung

Schritt 1

Unterschreiben Sie den Versicherungsvertrag und überweisen Sie den Prämienbetrag an den Versicherer. Spiegeln Sie diesen Vorgang in der Buchhaltung auf die Gutschrift von Konto 51 "Girokonto" und die Belastung von Konto 76.1 "Berechnungen für Sach- und Personenversicherungen" wider. Nach den Regelungen in PBU 10/99 PBU 10/99 „Kosten der Organisation“sind diese Kosten den abgegrenzten Aufwendungen zuzuordnen. Eröffnen Sie dazu eine Gutschrift auf Konto 76.1 und überweisen Sie den Versicherungsbetrag auf die Belastung des Kontos 97 „Abgegrenzte Aufwendungen“.

Schritt 2

Bestimmen Sie die Laufzeit des Versicherungsvertrages. Teilen Sie die Versicherungssumme durch die im Vertrag angegebene Anzahl von Monaten. Das resultierende Ergebnis wird monatlich von der Gutschrift des Kontos 97 auf die Belastung des Kontos 20 „Hauptproduktion“, 44 „Verkaufsausgaben“oder 26 „Allgemeine Betriebsausgaben“belastet.

Schritt 3

Berücksichtigen Sie in der Bilanzierung den Eintritt eines Versicherungsfalls und den Erhalt der Versicherungsentschädigung Wenn ein Gegenstand des Anlagevermögens unbrauchbar geworden ist, müssen zunächst seine Anschaffungskosten von der Gutschrift des Kontos 01 "Anlagevermögen" auf die Belastung des Kontos 01.1 "Abgang von Anlagevermögen" abgeschrieben werden. Buchen Sie die aufgelaufenen Abschreibungen von der Gutschrift des Kontos 01.1 auf die Belastung des Kontos 02 „Abschreibung des Anlagevermögens“. Danach Belastungskonto 76.1 für den Restwert des ausgeschiedenen Anlagevermögens. Versicherungsentschädigung erhalten und auf der Gutschrift von Konto 76.1 und der Belastung von Konto 51 berücksichtigen und dann die nicht erstatteten Verluste auf die Belastung von Konto 99 "Gewinne und Verluste" von Konto 76.1 abbuchen.

Schritt 4

Dem Arbeitnehmer des Unternehmens die Versicherungsleistung zustehen, die von der Versicherungsgesellschaft infolge des Eintritts eines Versicherungsfalls geschuldet wird. Berücksichtigen Sie diesen Vorgang bei der Gutschrift von Konto 73 „Abrechnungen mit Personal“und der Belastung von Konto 76.1. Versicherungsentschädigung erhalten: Gutschrift 76,1 - Lastschrift 51. Bezahlen Sie den dem Mitarbeiter zustehenden Betrag aus der Kasse des Unternehmens: Gutschrift 50 - Lastschrift 73.

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