Jede werdende Mutter hat Anspruch auf generisches Geld. Dazu zählen das Mutterschaftsgeld sowie ein Geburtskapital. Die Beihilfe wird auf der Grundlage eines Krankenstands gewährt, der in der Geburtsklinik am Beobachtungsort der schwangeren Frau ausgeschrieben wird.
Anleitung
Schritt 1
Der Freibetrag bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten zwei Jahre und beträgt 100 Prozent davon. Diese Leistung wird für 140 Tage (70 Tage vor und 70 Tage nach der Geburt) berechnet, wenn die Frau ein Kind erwartet. Bei Mehrlingsschwangerschaften erhöht sich die Zahl der Tage auf 194 (84 Tage vor und 110 nach der Geburt).
Schritt 2
Berufstätige Frauen erhalten Mutterschaftsgeld. Arbeitet die werdende Mutter während des Mutterschaftsurlaubs weiter, wird ihr die Leistung nicht zugeteilt. Die meisten Frauen machen noch immer von diesem Recht Gebrauch und nehmen den vorgeschriebenen Urlaub. In diesem Fall wird die Beihilfe spätestens 10 Tage nach Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berechnet.
Schritt 3
Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld kann das Schwangerschaftsmeldegeld gezahlt werden. Derzeit sind es 438 Rubel. Um diese zu erhalten, müssen Sie die entsprechende Bescheinigung der Geburtsklinik mitnehmen und der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beifügen.
Schritt 4
Für arbeitslose Frauen wird die Beihilfe auf der Grundlage des festgelegten Mindestbetrags berechnet. Um diese zu erhalten, müssen Sie sich an die Sozialversicherungsbehörden am Wohnort wenden.
Schritt 5
Auch das Geburten-Pauschalgeld für berufstätige Frauen wird über den Arbeitgeber gewährt. In diesem Fall müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes, eine Bescheinigung des zweiten Elternteils, dass ihm die Leistung nicht gutgeschrieben wurde, sowie eine entsprechende Erklärung vorlegen.
Schritt 6
Seit 2011 beträgt die Höhe der Pauschale 11.703 Rubel. Sie können es innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Babys erhalten.