Nach dem Kauf einer Uhr möchten Sie diese aus irgendeinem Grund möglicherweise zurückgeben. Der Gesetzgeber räumt Verbrauchern ein solches Recht ein, allerdings müssen hierfür eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.
Anleitung
Schritt 1
Finden Sie heraus, ob Sie eine bestimmte Uhr rechtlich zurückgeben können. Wenn Ihnen die Uhr einfach nicht gefällt, können Sie sie innerhalb von vierzehn Tagen ab Kaufdatum in den Laden bringen. Dies gilt jedoch nicht für die Stunden, für die die Garantiereparaturkarte ausgestellt wurde. Ein solches Möbel und Zubehör wird nur im Fehlerfall ersetzt.
Schritt 2
Wenden Sie sich an das Geschäft, in dem Sie die Uhr gekauft haben. Bringen Sie Ihre Quittung und, falls vorhanden, Ihre Garantiekarte und die Originalverpackung mit. Erklären Sie dem Verkäufer, warum Sie einen zuvor gekauften Artikel zurückgeben möchten. Wenn Ihre Uhr vor Ablauf der Garantie defekt ist, werden Sie höchstwahrscheinlich zu einer Reparaturwerkstatt geschickt, in der Ihr Kauf für den Garantieservice akzeptiert werden muss.
Schritt 3
Kommen Sie in die von Ihnen angegebene Werkstatt und geben Sie ihnen die Uhr. Die Reparatur sollte für Sie kostenlos sein, wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Wenn Ihre Uhr für nicht mehr reparierbar erklärt wird und nicht durch Ihr Verschulden, sondern aufgrund eines Montage- oder Lagerungsfehlers, senden Sie sie an das Geschäft zurück und verlangen Sie eine Rückerstattung.
Schritt 4
Wenn der Verkäufer sich weigert, Ihrem Antrag auf Rückerstattung stattzugeben, wenden Sie sich an sein Management - den Manager oder Direktor des Geschäfts. In einigen Fällen können Personen mit mehr Autorität Ihr Problem schneller lösen.
Schritt 5
Wenn das Geschäft immer noch nicht bereit ist, Ihr Geld zurückzugeben, wenden Sie sich an die Verbraucherschutzgesellschaft. Dort können Sie sich rechtlich beraten lassen und ggf. eine Beschwerde über den Shop bei den Aufsichtsbehörden einreichen.
Schritt 6
Wenn es um einen erheblichen Geldbetrag geht, können Sie vor Gericht gehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein solches Verfahren lange dauern kann. Darüber hinaus werden von Ihnen zusätzliche Kosten in Form einer Überprüfung der Uhr verlangt, die nachweist, dass nicht Sie, sondern der Hersteller oder der Verkäufer an der Fehlfunktion schuld sind.