Das Konzept des Rentenkapitals wurde unmittelbar nach der Rentenreform 2002 eingeführt. Es spiegelt die Rentenansprüche eines Bürgers in Geld wider, dh seine Erfahrung und sein Einkommen werden in Geld umgewandelt. Somit verfügt jeder Bürger zum Zeitpunkt des Rentenbezugs über ein eigenes Rentenkapital.
Es ist notwendig
- - die Höhe der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse;
- - Taschenrechner;
- - Griff;
- - Papier.
Anleitung
Schritt 1
Der Wert des Rentenkapitals setzt sich aus mehreren Werten zusammen: dem ersten Teil des zum 1. Januar zweitausendzwei ausgewiesenen Rentenkapitals und dem Valorisierungsbetrag. Die ersten beiden Werte werden ab dem 1. Januar zweitausendzwei zur Höhe der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse addiert. Der erste Teil des Rentenkapitals ist die Differenz zwischen der berechneten Höhe der Arbeitsrente und der Höhe des Basisteils der Rente, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt ist und 450 Rubel multipliziert mit zweihundertachtundzwanzig Monaten beträgt. Um die geschätzte Höhe der Altersrente zu berechnen, multiplizieren Sie Ihr durchschnittliches Monatseinkommen für alle sechzig Arbeitsmonate mit dem Dienstaltersverhältnis, das bei weniger als zwanzig Jahren Berufserfahrung 0,55 beträgt und sich für jedes Jahr in 0.01 um 0,01 erhöht Überschreitung des angegebenen Dienstalters.
Schritt 2
Um die Höhe des ersten Teils des Rentenkapitals zu ermitteln, ziehen Sie vierhundertfünfzig Rubel von der resultierenden berechneten Höhe der Arbeitsrente ab (dem durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation im Jahr 2002 festgelegten Basisteil der Rente). Multiplizieren Sie die resultierende Differenz mit zweihundertachtundzwanzig Monaten (dies ist die durchschnittliche Dauer der Rentenzahlungen nach den Berechnungen des Pensionsfonds der Russischen Föderation).
Schritt 3
Berechnen Sie die Höhe der Valorisierung. Um herauszufinden, wie viele Rubel zehn Prozent des Wertes des ersten Teils des Rentenkapitals sind, multiplizieren Sie diesen Wert mit 0, 1. Addieren Sie zum resultierenden Wert ein Prozent der Summe des ersten Teils von das Rentenkapital für jedes Dienstjahr bis zum 1. Januar 1991.
Schritt 4
Addieren Sie den resultierenden Valorisierungswert mit der Höhe der Versicherungsbeiträge an die Pensionskasse und addieren Sie den Wert des ersten Teils des Rentenkapitals zu dem resultierenden Wert. Das Ergebnis ist die erforderliche Höhe des Vorsorgekapitals.