Grundlage des Rentensystems ist die obligatorische Zahlung von Versicherungsbeiträgen, auf deren Grundlage der Haushalt des Rentenfonds der Russischen Föderation gefüllt und die Mittel zugunsten der Versicherten auf ihren individuellen persönlichen Konten festgelegt werden.
Anleitung
Schritt 1
Die Zahlung der Rentensteuer wird durch das Bundesgesetz Nr. 167 geregelt, erfolgt an den Haushalt des Rentenfonds der Russischen Föderation und ist obligatorisch. Der persönliche Zweck der Zahlung von Versicherungsprämien besteht darin, das Recht der Bürger der Russischen Föderation auf die auf ihrem persönlichen Privatkonto verbuchten Rentenzahlungen zu gewährleisten. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes sieht die Zahlung von Abzügen durch Steuerzahler auch dann vor, wenn sie nicht tätig sind oder derzeit keinen Gewinn erzielen.
Schritt 2
Einzelunternehmer zahlen feste Beiträge an die Pensionskasse, die sich aus einem Versicherungsteil und einem kapitalgedeckten Teil zusammensetzen (zur Auszahlung werden zwei Zahlungsaufträge oder zwei Quittungen vorgelegt). Die Zahlung kann vierteljährlich oder einmal im Jahr erfolgen.
Schritt 3
Darüber hinaus sind Unternehmer verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherungskasse (Gebiet und Bund) zu zahlen. Diese Steuern werden nur in der Sberbank zur Zahlung akzeptiert. Bei Zahlung von einem Girokonto bei einer Bank werden jedoch keine zusätzlichen Zinsen berechnet.
Schritt 4
Diese Abzüge sind der Grund für die Reduzierung des Steuerbetrags (bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems auf die Tätigkeit), jedoch um nicht mehr als 50 %. Die Höhe der Zahlungen bemisst sich nach dem aktuellen Mindestlohn, mit dessen Erhöhung steigen auch die Beträge der fixen Zahlungen entsprechend an.
Schritt 5
Im Gegensatz zu Steuern erfüllen Versicherungsleistungen an eine Pensionskasse die Kriterien der Rückzahlung. Nach Eingang jedes einzelnen Betrags im Budget der Pensionskasse werden diese personifiziert und auf individuellen, für jeden Versicherten eröffneten Privatkonten erfasst.
Schritt 6
Nach dem Gesetz Nr. 167 sind Einzelunternehmer direkt als Unternehmer und als Personen, die Zahlungen zugunsten anderer Personen leisten, versichert. Wenn ein bestimmter Unternehmer zu beiden Kategorien von Versicherungsnehmern gehört, müssen sie auf jeder Grundlage separat Versicherungsprämien gezahlt werden.