So Erben Sie Anteile

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So Erben Sie Anteile
So Erben Sie Anteile
Anonim

Der Erhalt einer Erbschaft ist ein ziemlich klares und verständliches Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vererbung von Anteilen können jedoch gewisse Schwierigkeiten bei der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz gegen Dritte in Unternehmen auftreten.

So erben Sie Anteile
So erben Sie Anteile

Anleitung

Schritt 1

Wenden Sie sich an das Unternehmen, dessen Aktien Sie erben möchten. Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Gesellschafterregister, der bestätigt, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes am Unternehmen beteiligt war. In diesem Stadium kann die erste Schwierigkeit auftreten. Sie können von skrupellosen Bürgern darauf hingewiesen werden, dass diese Person schon lange nicht mehr als Teilnehmer oder Aktionär gelistet ist. Denken Sie daran, dass diese Informationen durch Kontaktaufnahme mit der Registrierungsbehörde überprüft werden können.

Schritt 2

Studieren Sie die Finanzaktivitäten des Unternehmens, an dem Sie Anteile geerbt haben. Vielleicht ist das Unternehmen unrentabel oder kriminell, dann ist es für Sie unrentabel, sich daran zu beteiligen. Kämpfen Sie nur um das Erbe, das Ihnen Gewinn bringen kann.

Schritt 3

Starten Sie einen Erbfall mit einem Notar. Dazu müssen Sie eine Meldebescheinigung, Sterbeurkunde, Testament oder Dokumente vorlegen, die die Verwandtschaft bestätigen. Wenn mehrere Personen Anteile erben können, müssen sich alle bei einem Notar bewerben. Andernfalls wird der Erbfall ungültig.

Schritt 4

Schauen Sie sich den Bestand an. Dieser Schritt ist erforderlich, damit der Notar den Wert des geerbten Vermögens und der Rechte in Geld bestimmen kann. Danach müssen die restlichen Dokumente für die Eintragung der Erbschaft gesammelt werden.

Schritt 5

Besorgen Sie sich einen Erbschein. Ist eine notarielle Lösung der Erbschaftsfrage nicht möglich, empfiehlt es sich, eine Klageschrift vor Gericht einzureichen. Dies ist erforderlich, wenn die Eigentümer des Unternehmens nicht mit dem zukünftigen Erben teilen möchten und sich weigern, bei der Bereitstellung von Dokumenten mitzuwirken, die bestätigen, dass der Erblasser Anteile besitzt.

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