Viele angehende Unternehmer stoßen bei der Erstellung von Steuererklärungen auf gewisse Schwierigkeiten. So müssen sie beispielsweise angeben, dass ihre Organisation im Berichtszeitraum nur Verluste in ihrem Vermögen hatte. Wie können Sie Verluste reduzieren und Gewinne erzielen, damit die Steueraufsichtsbehörde keinen zusätzlichen Anlass zur Prüfung hat?
Anleitung
Schritt 1
Analysieren Sie die Aktivitäten Ihres Unternehmens und die Machbarkeit bestimmter Ausgaben. Reduzieren Sie Boni und Boni für Gastfreundschaft und Führungskräfte.
Schritt 2
Warnen Sie Ihre Untergebenen vor möglichen vorübergehenden Gehaltskürzungen. Versuchen Sie, den Gehaltsrückgang der Mitarbeiter durch immaterielle Leistungen auszugleichen. Führen Sie ggf. den Personalabbau durch und informieren Sie die Mitarbeiter 2 Monate im Voraus. Koordinieren Sie Ihre Maßnahmen mit der Arbeitsinspektion.
Schritt 3
Schließen Sie keine Vermittlungsverträge mit dubiosen Investoren und Lieferanten oder zu Zwecken ab, die weit von wirtschaftlichem Nutzen entfernt sind (z. B. Unterstützung verbundener Unternehmen). Wenn Ihnen die Lieferanten einen Schaden zugefügt haben, gehen Sie vor Gericht, um eine Geldbuße in Höhe dieser Schäden zu verhängen.
Schritt 4
Führen Sie alleine oder mit Hilfe von Spezialisten eine neue Marktbeobachtung durch, um Umstände zu identifizieren, die die Werbung für Ihr Produkt oder die Break-Even-Aktivität Ihres Unternehmens behindern.
Schritt 5
Reduzieren Sie die Warenkosten, wenn Sie Produkte herstellen. Erhöhen Sie die Verkaufspreise für Ihre Produkte (für Hersteller). Vergessen Sie nicht, mit Ihren Stammkunden neue Preise auszuhandeln.
Schritt 6
Kaufen Sie beliebte Produktgruppen in großen Mengen und erhalten Sie erhebliche Rabatte. Erhöhen Sie den Wert der Waren, die Sie im Einzelhandel verkaufen (für Händler). Vereinbaren Sie diese Preise unbedingt mit den Steuer- und Gewerbebehörden. Betrachten Sie die allgemeine Marktlage, wenn die Preise steigen.
Schritt 7
Stellen Sie sicher, dass Sie das Eigentum Ihrer Organisation versichern. Entstehen in Zukunft Schäden aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (Naturkatastrophe, Diebstahl), so werden diese vorbehaltlich der Einhaltung des Versicherungsvertrages erstattet.