Bei der Abgabe von Jahresabschlüssen stellen sich manchmal Fragen, die selbst Vertreter der Steuerprüfung nicht beantworten können. Mit der Einführung neuer Meldeformulare im Jahr 2011 haben sich die Bilanzformulare stark verändert.
Anleitung
Schritt 1
So wurde beispielsweise die Zeile „In Bau“aus der Liste des Anlagevermögens gestrichen, die bisher die Baukosten und die Kosten noch nicht in Betrieb genommener Objekte umfasste.
Im Gegensatz dazu ist die Position F&E nun in den Bilanzaktiva aufgetaucht. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Forderungen nun auf einer Linie platziert werden, ohne in Lang- und Kurzfrist aufzuteilen sowie Käufer und Kunden zu trennen. Damit unterliegt die Offenlegung der Schuldenzusammensetzung nun dem Wesentlichkeitsprinzip, nach dem Unternehmen die wesentlichen Bestandteile eines berichtspflichtigen Indikators eigenständig entschlüsseln müssen.
Schritt 2
Der Bilanzabschnitt «Eigenkapital» wurde um neue Posten ergänzt: «Von Aktionären zurückgekaufte eigene Aktien» und «Neubewertung des Anlagevermögens». Die Rückstellungen für Verbindlichkeiten (vormals „Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten“) wurden von den kurzfristigen in die langfristigen Verbindlichkeiten verschoben.
Schritt 3
Auch die Aufstellung der außerbilanziellen Vermögenswerte und Schulden wurde aus der neuen Bilanz entfernt. Diese Neuerung verpflichtet das Unternehmen jedoch, zusätzlich Angaben zu außerbilanziellen Geschäften in einer Erläuterung anzugeben.
Schritt 4
Bei jeder dieser Neuerungen stellt sich also die Frage: Ist es möglich, alles in eine Erläuterung zu schreiben oder kann man die notwendige Zeile selbst auf die Waage bringen? Zum Beispiel der Abschnitt "Langfristige Vermögenswerte" der neuen Bilanzform, wo jetzt keine Zeile "im Bau" ist. Einige Experten neigen dazu zu glauben, dass dieser Zeile der Punkt "Im Bau befindlicher Bau" hinzugefügt werden muss, da gemäß Absatz 20 der PBU 4/99 die Höhe der Kosten für den Bau im Gange in den Indikator "Fest" aufgenommen werden sollte Vermögenswerte".
Schritt 5
Daher kann das Hinzufügen neuer Zeilen legal sein. Aber ist es sinnvoll, die Bilanzform zu verzerren, wenn es nun möglich ist, einzelne Indikatoren in einer Erläuterung zu entziffern? Und da die Erläuterungen zur Bilanz formfrei sind, können alle Zusatzinformationen beliebig in Textform dargestellt werden.