Gewinn ist das Ziel jeder kommerziellen Organisation, die derzeit am häufigsten in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) gegründet wird. Das Verfahren für die Tätigkeit der LLC und das Verfahren zur Verteilung der erzielten Gewinne werden durch das Bundesgesetz "Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung" geregelt.
Anleitung
Schritt 1
Um den Gewinn der Gesellschaft auszuschütten, ist die Abhaltung einer Hauptversammlung erforderlich. Sie kann einmal im Jahr, halbjährlich oder vierteljährlich stattfinden. Die Hauptversammlung der Gesellschafter der GmbH beschließt über die Bestimmung des Gewinnanteils, der unter den privaten Eigentümern der Gesellschaft im Verhältnis zu ihren Anteilen zu verteilen ist. Gleichzeitig werden zwei Fragen gelöst: über die Verteilung aller erhaltenen Gewinne und über die Verteilung des Teils des Gewinns, der zur Auszahlung an die Teilnehmer geleitet wird.
Schritt 2
Die Entscheidung über die Gewinnverteilung der Gesellschaft wird mit Stimmenmehrheit der Gesamtstimmenzahl der Versammlungsteilnehmer getroffen. Kann ein Beschluss über die Gewinnverteilung mangels Beschlussfähigkeit nicht gefasst werden oder haben sich die Teilnehmer über den vorliegenden Sachverhalt nicht geeinigt, kann die Hauptversammlung nicht zur Beschlussfassung über die Gewinnverteilung verpflichtet werden.
Schritt 3
Der Gewinn einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird also proportional zum Anteil jedes Teilnehmers am Kapital des Unternehmens verteilt. Die Satzung kann bei der Gründung einer Gesellschaft ein anderes Verfahren für die Gewinnverteilung vorsehen. Sie muss aber zwingend durch den Beschluss der Mitgliederversammlung einstimmig genehmigt werden. Auch Änderungen des etablierten Verfahrens müssen mit Zustimmung aller Mitglieder der GmbH erfolgen.
Schritt 4
Die Zahlungsfrist des zwischen den Teilnehmern verteilten Gewinns sollte 60 Tage ab dem Datum der Entscheidung nicht überschreiten. Ist die Frist für die Gewinnauszahlung nicht durch die Satzung oder die Hauptversammlung der Teilnehmer bestimmt, so wird sie mit 60 Tagen angenommen.
Schritt 5
Hat der Teilnehmer innerhalb der festgelegten Frist den ihm zustehenden Gewinnanteil nicht erhalten, so hat er das Recht, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ablaufs bei der Gesellschaft die Zahlung des fälligen Gewinns zu beantragen. Die Satzung der Gesellschaft kann für die Darstellung dieser Anforderung einen anderen Zeitraum festlegen, dieser sollte 5 Jahre nicht überschreiten. Hat der Teilnehmer innerhalb der angegebenen Frist keinen Zahlungsanspruch geltend gemacht, wird der Gewinn in die Gewinnrücklagen der Gesellschaft zurückgeführt.