Die Verfahren zur Erklärung und Zahlung von Dividenden werden durch das Gesetz über Aktiengesellschaften geregelt. Die Interessenträger müssen die Umsetzung dieser Verfahren und bestehende rechtliche Beschränkungen berücksichtigen.
Das in allen Organisationen angewandte Verfahren zur Erklärung und Zahlung von Dividenden wird durch Kapitel 5 des Bundesgesetzes „Aktiengesellschaften“geregelt. Dividenden werden pro platzierter Aktie gezahlt, während Entscheidungen über deren Bekanntgabe erfolgen können, kann die Zahlung auf der Grundlage der Ergebnisse der Geschäftstätigkeit des Unternehmens für das erste Quartal, sechs Monate, neun Monate, ein ganzes Jahr erfolgen. Wenn aufgrund der Ergebnisse dieser Zeiträume beschlossen wurde, Dividenden zu erklären, sind diese auszuzahlen. Zahlungen erfolgen in der Regel in bar. Dividenden sollen ausschließlich aus dem Reingewinn der Gesellschaft gezahlt werden, also aus jenen Mitteln, die durch unternehmerische Tätigkeit zugeflossen sind und nach Steuern verblieben sind.
Wie wird entschieden, Dividenden zu erklären und auszuzahlen?
Das Verfahren zur Feststellung und Zahlung von Dividenden wird von der Hauptversammlung der Gesellschaft eingeleitet. Dieses Gremium trifft eine Entscheidung, die die Höhe der erklärten und zahlbaren Dividenden pro Aktie angibt. Darüber hinaus bestimmt dasselbe Dokument die Form, das Verfahren für die Auszahlung dieser Einkünfte und das Datum der Feststellung der Zusammensetzung der Aktionäre, die zu ihrem Bezug berechtigt sind. Gleichzeitig ist die Hauptversammlung der Aktionäre bei der Lösung einiger Fragen mit den Empfehlungen des Exekutivorgans, des Verwaltungsrats der Gesellschaft, verbunden. Insbesondere bestimmt der Vorschlag des Verwaltungsrates den Stichtag für die Aufstellung der Dividendenempfänger; die Hauptversammlung darf bei der Festsetzung des Höchstbetrags der Auszahlungen die vom Vorstand zur Auszahlung empfohlenen Beträge nicht überschreiten.
Wie werden Dividenden an Aktionäre ausgeschüttet?
Das Gesetz legt den Zeitraum fest, in dem die Aktiengesellschaft gemäß dem erlassenen Beschluss zur Zahlung von Dividenden verpflichtet ist. Für verschiedene Aktionärskategorien beträgt die Zahlungsfrist zehn bis fünfundzwanzig Tage ab dem Datum der Entscheidung über die Liste der zahlungsberechtigten Personen. Die tatsächliche Verteilung der Gelder erfolgt in der Regel durch Überweisungen, wobei Barzahlungen durch Postanweisung zulässig sind. Die Gesellschaft führt die Tätigkeiten zur Übertragung der Dividenden selbstständig durch und kann die Durchführung dieser Verfahren auch dem Registerführer anvertrauen, der das Aktionärsregister führt und über alle erforderlichen Daten verfügt.