Die Eröffnung eines Unternehmens in Finnland ermöglicht es Ihnen, Ihre Pläne zur Förderung Ihres Unternehmens in der Europäischen Union zu verwirklichen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre unternehmerischen Bestrebungen in einem neuen, stabilen Markt zu verwirklichen und sich mit den Regeln der Geschäftstätigkeit auf fremdem Territorium vertraut zu machen. Um ein Unternehmen in Finnland zu gründen, müssen Sie sich um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte kümmern.
Es ist notwendig
- - Kopie des Reisepasses;
- - Firmenvertreter in Finnland;
- - Anmeldungen beim Hauptpatent- und Registrierungsamt.
Anleitung
Schritt 1
Entscheiden Sie, welche Art von Aktivität Sie in Finnland unternehmen möchten. Es gibt fünf verschiedene Arten von Unternehmen. Dies ist eine Person mit freiem Beruf (privatverdienend); persönliche Partnerschaften; Aktiengesellschaften; Genossenschaften und Vereine. Selbständige Erwerbstätigkeit bedeutet eine Tätigkeit für nur eine Person, es handelt sich nicht um eine unternehmerische Tätigkeit. Personengesellschaften gelten auch nicht für Firmengeschäfte. Hier trägt jede am Fall beteiligte Person Eigenverantwortung, alle Handlungen der Partner sind untrennbar miteinander verbunden. Das Unternehmen ist eine separate Einheit mit einigen Steuererleichterungen.
Schritt 2
Bitte beachten Sie, dass es in Finnland ein soziales Projekt gibt, das Existenzgründern hilft. Es heißt Enterprise Finland. Rufen Sie werktags von 9 bis 16 Uhr unter 010-19-46-82 an und beantworten Ihre Fragen zur Gründung Ihres Unternehmens in Finnland.
Schritt 3
Wenden Sie sich an das Handelsregister des Allgemeinen Patent- und Registrierungsamts in Finnland (www.vero.fi). Dort können Sie überprüfen, wie eindeutig der von Ihnen gewählte Name für Ihren Firmennamen ist. Wenn ein solcher Name bereits existiert, können Sie hier mit speziellen Computern mit einer vollständigen Datenbank bereits vorhandener Namen einen anderen kostenlos auswählen. Auch in dieser Einrichtung muss ein Bürger, der nicht in einem der EU-Staaten ansässig ist, eine Sondergenehmigung für die Geschäftstätigkeit einholen.
Schritt 4
Das Dokumentenpaket hängt von der Form ab, die Sie für die Gründung eines Unternehmens in Finnland gewählt haben. Als Einzelunternehmer benötigen Sie für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit eine Sondergenehmigung der oben genannten Abteilung. Stellen Sie einen Antrag, eine Kopie des Ausländerpasses sowie eine Vertretung, d.h. eine Person mit ständigem Wohnsitz in Finnland und Anspruch auf verschiedene geschäftsbezogene Vorladungen. Um Geschäfte zu tätigen, benötigen Sie außerdem eine Registrierungsanzeige (wiederum an die Geschäftsstelle), die in einem speziellen Formular in zweifacher Ausfertigung in Finnisch und Schwedisch ausgefüllt wird.
Schritt 5
Um die gewerbliche Tätigkeit einer Personengesellschaft eintragen zu lassen, muss sie mindestens zwei Gründer haben. Stellen Sie einen Antrag bei der Generaldirektion für Patente und Registrierungen, um die Erlaubnis zum Betrieb der Partnerschaft zu erhalten. Geben Sie auf dem Papier den Namen des Antragstellers, die Staatsangehörigkeit, den Ort der Niederlassung des Antragstellers und die Kontaktdaten an. Fügen Sie auch eine Kopie Ihres Reisepasses bei. Bitte beachten Sie, dass Mitteilungen über die Eintragung von Partnerschaften in zweifacher Ausfertigung in Finnisch und Schwedisch ausgestellt werden.