So Vermeiden Sie Steuerprüfungen

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Anonim

Bei der Ausübung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten unterliegen alle Organisationen der Kontrolle durch den Föderalen Steuerdienst. Dieser Prozess ist unvermeidlich, aber manchmal führen Inspektoren außerplanmäßige Kontrolltätigkeiten durch. Um eine Steuerprüfung zu vermeiden, müssen Sie versuchen, einige Regeln einzuhalten.

So vermeiden Sie Steuerprüfungen
So vermeiden Sie Steuerprüfungen

Regel 1

Versuchen Sie, Ihr Unternehmen davon abzuhalten, Geld zu verlieren. Wenn Sie während mehrerer Berichtsperioden in der Erklärung nachweisen, dass das Unternehmen unrentabel ist, wird dieser Sachverhalt die Steuerprüfer interessieren. Gemäß der Verordnung des Föderalen Steuerdienstes Nr. ММВ-7-2 / 461 @ vom 22. September 2010 kann der Manager eine Steuerprüfung vermeiden, wenn die Verluste berechtigt, dh objektiv, sind. Dazu muss der Steuerpflichtige der Aufsichtsbehörde Belege über die Durchführbarkeit der anfallenden Ausgaben vorlegen sowie eine Erläuterung verfassen.

Regel # 2

Informieren Sie sich bei Rosstat über Indikatoren der durchschnittlichen Wirtschaftstätigkeit der Branche. Achten Sie darauf, dass Ihre Daten nicht unterschätzt werden, da sonst ein Inspektor mit einem Vor-Ort-Check in Ihre Organisation kommt. Vergleichen Sie auch die Berichtsdaten des aktuellen Jahres und des vorherigen für den gleichen Zeitraum. Liegen die Zahlen aktuell deutlich darunter, werden Sie eine Betriebsprüfung kaum vermeiden können.

Regel #3

Versuchen Sie, die Zusammenarbeit mit Nachtflugfirmen zu vermeiden. Um dies zu tun, bitten Sie beim Abschluss einer Vereinbarung um Kopien der Gründungsdokumente, machen Sie sich mit den Direktoren der Firmen persönlich bekannt, geben Sie Kontaktinformationen an. Vermeiden Sie die Nutzung der sogenannten „Partnerkette“, durch die Ihre Organisation unangemessene Steuervorteile erhält.

Regel Nr. 4

Geben Sie in Ihren Erklärungen keine zu hohen Steuerabzüge an. Falls vorhanden, teilen Sie diese in mehrere Berichtszeiträume auf. Reichen Sie beim Finanzamt eine Erläuterung mit Angaben zur Berechnung der Bemessungsgrundlage ein.

Regel Nr. 5

Achten Sie darauf, die Indikatoren zu überwachen, die es dem Steuerzahler ermöglichen, besondere Steuerregelungen anzuwenden. Wenn sie sich wiederholt dem Grenzwert nähern, ändern Sie das Steuersystem. Andernfalls wird Ihre Organisation zwangsweise dorthin überführt, aber zuvor werden die Inspektoren Ihre Unterlagen überprüfen.

Regeln Nr. 6

Wenn Sie häufig den Standort der Organisation, dh die Rechtsadresse, ändern, kann dies die Inspektoren alarmieren, die Ihr Unternehmen sofort überprüfen. Versuchen Sie daher, den Ort der Registrierung noch festzulegen.

Regel # 7

Bei der Ausübung von Tätigkeiten machen Buchhalter Fehler beim Ausfüllen von Steuererklärungen. Nach einer Schreibtischkontrolle fordern die Inspektoren vom Leiter der Berechnung dieses oder jenes Indikators unverzüglich eine Erklärung ein. In der Regel sendet das Finanzamt Forderungen per Einschreiben an die gesetzliche Anschrift der Organisation. Wenn Sie diese Briefe ignorieren, werden die Inspektoren Ihre Arbeit überprüfen wollen. Kontrollieren Sie daher unbedingt Ihren Posteingang! Außerdem müssen Sie rechtzeitig Berichte vorlegen und Zahlungen an den Haushalt überweisen.

Regel # 8

Ziehen Sie Schulden von Ihren Gegenparteien ein, da das Fehlen von Maßnahmen zum Eintreiben von Schulden die Inspektoren alarmiert. Versuchen Sie, die Schulden friedlich einzutreiben. Wenn Sie keinen Erfolg haben, reichen Sie eine Klage vor Gericht ein.

Regel Nr. 9

Behalten Sie den Überblick über die Richtigkeit der Unterlagen und die Berechnung von Indikatoren. Nehmen wir an, Sie haben einen Fehler bei Ihrer Umsatzsteuererklärung gemacht. Nachdem Sie einen Fehler festgestellt haben, reichen Sie eine aktualisierte Erklärung ein. In diesem Fall kommt ein großer Prozentsatz der Auditoren zu Ihnen.

Wenn Sie eine Betriebsprüfung vermeiden möchten, sollten Sie Ihre Steuern nicht unterschätzen. Wenn die Buchhaltung „sauber“ist, schreckt Sie der Vor-Ort-Check nicht ab!

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