Die Zwischenbilanz ist eine Bilanz eines liquidierten Kreditinstituts, die nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Forderungen von Gläubigern erstellt wird und von der Liquidationskommission gemäß allen erforderlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation erstellt wird. Darüber hinaus enthält eine solche Bilanz Informationen über das Vermögen des zu liquidierenden Kreditinstituts, eine spezielle Aufstellung der von den Gläubigern angemeldeten Forderungen sowie die Ergebnisse ihrer Arbeit an diesem Unternehmen.
Anleitung
Schritt 1
Die Zwischenbilanz wird nach den erforderlichen Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften erstellt. Es charakterisiert die Finanz- und Vermögenslage eines Rechtsträgers (alle Aktiva und Passiva) ab dem Tag, an dem die Gläubigeransprüche erlöschen.
Schritt 2
Nach dem Rechnungslegungsgesetz muss die Liquidationskommission bei der Liquidation einer Gesellschaft, um die Richtigkeit aller Buchhaltungs- und Berichtsdaten sicherzustellen, eine Bestandsaufnahme der Verbindlichkeiten und des Vermögens der juristischen Person durchführen. Dabei werden alle Daten geprüft und dokumentiert, anschließend erfolgt deren Zustand und Bewertung.
Schritt 3
Darüber hinaus werden zur Erstellung der Zwischenbilanz verlässliche Daten aus der letzten Bilanz, die am Vorabend der Beschlussfassung zur Liquidation der Gesellschaft erstellt wurde, herangezogen.
Schritt 4
Der Zwischenbilanz ist eine vollständige Aufstellung des Vermögens des liquidierten Unternehmens sowie eine Aufstellung aller Gläubiger und ihrer Forderungen, die in der von der Liquidationskommission selbst anerkannten Höhe berücksichtigt wurden, beizufügen.
Schritt 5
Alle Forderungen der Gläubiger werden nur in der Höhe berücksichtigt, die von der Liquidationskommission auf der Grundlage von Unterlagen, die das Bestehen der Verbindlichkeiten der Firma und deren Größe bestätigen, anerkannt wurde. Diese Dokumente sind der von diesem Unternehmen abgeschlossene Vertrag, die Entscheidung der Justizbehörden und sonstige Dokumente (Wertpapiere, Wechsel, Zahlungsanweisungen).
Schritt 6
Für den Fall, dass die Liquidationskommission mit der Höhe der Gläubigerforderung nicht einverstanden war, wird die Höhe der Forderung, die von der Liquidationskommission anerkannt wurde, in der Zwischenbilanz ausgewiesen.
Schritt 7
Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Liquidation, für die innerhalb einer bestimmten Frist keine Ansprüche geltend gemacht wurden, spiegeln sich auch in den entsprechenden Konten der Zwischenbilanz wider.