In der Regel beträgt der Unterhalt für zwei Kinder ein Drittel des Einkommens der Eltern. In diesem Fall kann der angegebene Anteil durch das Gericht oder durch Vereinbarung zwischen den Eltern geändert werden.
Das Familienrecht verpflichtet Eltern zum Unterhalt minderjähriger Kinder. Eine Form dieses Unterhalts ist der Unterhalt, der berechnet und gezahlt wird, wenn ein oder beide Elternteile getrennt von ihren Kindern leben. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts ist die Anzahl der minderjährigen Kinder, die von den Eltern unterstützt werden müssen. In diesem Fall kann die Höhe oder der Anteil des elterlichen Einkommens, der zum Unterhalt übertragen werden soll, durch Gesetz, Gericht oder Vereinbarung zwischen den Eltern festgelegt werden. In der Regel beträgt der Unterhalt für zwei Kinder ein Drittel des Gesamteinkommens der Eltern, diese Regel gilt jedoch nicht immer.
Wie wird die Höhe des Unterhalts im Einvernehmen zwischen den Eltern festgelegt?
Eltern können eine besondere Vereinbarung treffen, die die Verantwortung für den Unterhalt minderjähriger Kinder aufteilt. Normalerweise wird eine solche Vereinbarung in Fällen geschlossen, in denen einer der Elternteile die Familie verlässt und der zweite gemeinsame Kinder aufzieht. Die Vereinbarung kann die Höhe der Unterhaltszahlungen, die Häufigkeit ihrer Zahlung, die Zahlungsmodalitäten und die Höhe der Unterhaltszahlungen vorsehen, die von dem familienrechtlichen Anteil abweichen können. Manchmal legen Eltern einen Pauschalbetrag fest, der nicht an ein festes Gehalt oder sonstiges Einkommen des Unterhaltspflichtigen gebunden ist. Wird der Unterhalt für mehrere Jahre gezahlt, kann der angegebene Betrag indexiert werden. Bei Verletzung oder Nichterfüllung einer solchen Vereinbarung kann sich der betroffene Elternteil, ein anderer Vertreter der Kinderinteressen, an die Justizbehörden wenden.
Wann wird die Höhe des Unterhalts vom Gericht festgesetzt?
Oftmals scheuen Eltern, die nicht bei ihren minderjährigen Kindern leben, die Erfüllung der Unterhaltspflicht, deshalb wird der Unterhalt gerichtlich festgestellt. Das Gericht hat das Recht, den familienrechtlich festgelegten Unterhaltsbetrag für den Unterhalt von zwei Kindern zu ändern, zu erhöhen oder zu verringern. Darüber hinaus kann der Richter Unterhaltszahlungen in Form eines Pauschalbetrags festsetzen, wenn der Unterhaltspflichtige kein festes Einkommen hat, Einkünfte in ausländischer Währung oder unregelmäßige Zahlungen aus bestimmten Tätigkeiten erhält. Die Hauptaufgabe der zuständigen Behörden besteht in diesem Fall darin, das bisherige materielle Wohlergehen der Kinder sicherzustellen und ihre Interessen zu wahren.