So Zeigen Sie Vergangene Ausgaben In Diesem Jahr An

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Anonim

Ein Unternehmensbuchhalter muss sich manchmal mit nicht erfassten historischen Ausgaben befassen. Dies kann sowohl an den nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Belegen als auch am menschlichen Faktor - der üblichen Nachlässigkeit - liegen. Diese Aufwendungen werden als Aufwendungen der Vorjahre erfasst und sind notwendigerweise im Rechnungslegungsbericht enthalten. Die Verantwortung liegt in diesem Fall beim Buchhalter. Wie kommt man mit minimalen Verlusten aus dieser Situation heraus?

So zeigen Sie vergangene Ausgaben in diesem Jahr an
So zeigen Sie vergangene Ausgaben in diesem Jahr an

Anleitung

Schritt 1

Bereiten Sie eine Abrechnung vor. Voraussetzung für dieses Dokument ist die Angabe der nicht abgerechneten Aufwandsbeträge der Vorperiode und der Gründe für deren Entstehung. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Änderung der Spalte „Verluste der Vorjahre“in der Buchhaltungsdokumentation.

Schritt 2

Nehmen Sie unter keinen Umständen Änderungen an bereits genehmigten Buchhaltungsunterlagen vor. Dies ist durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation verboten, nämlich Klausel 11 der "Richtlinien für die Rechnungslegung", genehmigt durch die Verordnung Nr. 674 des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 22. Juli 2003.

Schritt 3

Wenn Sie noch die entsprechenden Änderungen vornehmen müssen, gehen Sie wie folgt vor. Machen Sie zusätzliche Einträge für den Dezember des vergangenen Jahres. Diese Möglichkeit ist aber auch nur dann möglich, wenn die Gesellschafterversammlung des Unternehmens oder der Teilnehmer den Jahresabschluss noch nicht gebilligt hat.

Schritt 4

Erfassen Sie die bisher nicht berücksichtigten Aufwendungen der vergangenen Perioden unter den sonstigen Aufwendungen. Nehmen Sie dazu auf Konto 91.2 einen entsprechenden Eintrag mit einem Link zum entsprechenden Konto vor, der den Verwendungszweck dieser Zahlung bestimmt.

Schritt 5

Nehmen Sie die notwendigen Korrekturen in der Steuerbuchhaltung vor.

Schritt 6

Nehmen Sie die erforderliche Neuberechnung der Steuerbemessungsgrundlage vor. Berücksichtigen Sie gleichzeitig die Aufwendungen vergangener nicht abgerechneter Perioden und erstellen Sie eine modifizierte Version der Erklärung für die vergangene Periode. Wenn Sie den Zeitraum, in dem der Fehler gemacht wurde, nicht ermitteln können, beziehen Sie die Aufwendungen der vergangenen Perioden auf den Zeitpunkt der Fehlererkennung.

Schritt 7

Denken Sie daran, dass diese Ausgaben in der Steuererklärung enthalten sind und bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage in der aktuellen Steuerperiode berücksichtigt werden.

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